Kita-Gutschein beantragen am Standort Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Kita, Hort)

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Kita, Hort)
- Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90279-6605
- E-Mail: kindertagesbetreuung@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00-18:00 Uhr
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
0.7km
S Stresow
- S3
- S9
-
0.2km
S Spandau Bhf
- U-Bahn
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0.1km
S+U Rathaus Spandau
- U7
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0.6km
U Altstadt Spandau
- U7
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1.2km
U Zitadelle
- U7
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0.1km
S+U Rathaus Spandau
- Bus
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0.1km
S+U Rathaus Spandau
- 136
- 337
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- N7
- X33
- 134
- 135
- M36
- N30
- N34
- 137
- 638
- M32
- M37
- M45
- X36
- X37
- 130
- 237
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0.2km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X36
- X37
- M45
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
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0.3km
Elsflether Weg
- X36
- X37
- M32
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0.4km
Breite Str./Markt
- 130
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0.4km
Berlin, Galenstr.
- 130
- 134
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- 337
- 671
- N30
- N7
- X33
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0.5km
Berlin, Moritzstr.
- 337
- 134
- 136
- 137
- 671
- M36
- M37
- M45
- N7
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0.5km
Stresowplatz
- 130
-
0.5km
Galenstr./Hohenzollernring
- 337
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0.6km
Borkzeile
- 130
- 237
- N30
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0.6km
Ruhlebener Str./Grunewaldstr.
- M45
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- Regionalbahn
-
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0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RB21
- RE2
- RE4
- RE6
- RE8
-
0.2km
S Spandau Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Kita-Gutschein beantragen
Wenn Ihr Kind in eine Kita oder eine Kindertagespflegestelle gehen soll, benötigen Sie dafür einen Kita-Gutschein. Den Gutschein können Sie in einer Berliner Kita oder Kindertagespflegestelle Ihrer Wahl einlösen, wenn dort ein Platz für Ihr Kind frei ist.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Jugendamt Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen kann. Fügen Sie die entsprechenden Nachweise Ihrem Antrag in Kopie bei. Für eine Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag direkt mit der Kita bzw. dem Träger ab. In der Kindertagespflege stellen Sie in der Regel den Erstkontakt mit der Kindertagespflegeperson her. Der Vertrag wird dann mit dem zuständigen Jugendamt abgeschlossen.
Sollten sich in der Zeit zwischen Anmeldung und Abschluss eines Betreuungsvertrages für Ihr Kind Änderungen in Ihrer Familien- oder Arbeitssituation ergeben, so müssen Sie dies dem Jugendamt unverzüglich mitteilen.
Mit dem Kita-Gutschein wird der Betreuungsbedarf Ihres Kindes festgestellt. Wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut werden kann, hängt u. a. von seinem Alter ab:
- Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes gilt der Gutschein mindestens für eine Teilzeitbetreuung (über 5 bis 7 Stunden täglich), ohne dass der Bedarf geprüft wird.
- Im ersten Lebensjahr müssen Sie einen Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Jugendamt Nachweise über die Richtigkeit Ihrer Angaben verlangen kann. Fügen Sie die entsprechenden Nachweise Ihrem Antrag in Kopie bei. Für eine Kita schließen Sie den Betreuungsvertrag direkt mit der Kita bzw. dem Träger ab. In der Kindertagespflege stellen Sie in der Regel den Erstkontakt mit der Kindertagespflegeperson her. Der Vertrag wird dann mit dem zuständigen Jugendamt abgeschlossen.
Sollten sich in der Zeit zwischen Anmeldung und Abschluss eines Betreuungsvertrages für Ihr Kind Änderungen in Ihrer Familien- oder Arbeitssituation ergeben, so müssen Sie dies dem Jugendamt unverzüglich mitteilen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Erziehungsberechtigung
Sie sind erziehungsberechtigt für das Kind. Erziehungsberechtigt sind meistens beide Eltern. -
Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
Der andere Erziehungsberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung. -
Wohnsitz in Berlin
Sie und Ihr Kind haben Ihren Wohnsitz in Berlin. -
Alter des Kindes
Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt. Es geht noch nicht zur Schule. -
Rechtzeitiger Antrag
Bitte stellen Sie den Antrag frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll. Bitte stellen Sie den Antrag erst nach der Geburt des Kindes.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrags-Formular "Anmeldung zur Förderung von Kindern"
Den Antragsvordruck ausgefüllt und unterschrieben per Post einreichen.
Bei Online-Abwicklung: Den Online-Antrag ausdrucken, unterschreiben und per Post einreichen. -
Nachweis über die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten
zum Beispiel durch dessen Unterschrift auf dem Antrags-Formular oder durch eine schriftliche Vollmacht.
Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine erziehungsberechtigt sind. -
Ausweis-Dokument (Kopie)
zum Beispiel Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses. -
Nachweis über Ihren Wohnsitz
Personalausweis oder Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen"). - Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Bei Pflegekindern: Pflegevertrag (Kopie)
-
Für erweiterten Betreuungsbedarf und für Kinder unter 1 Jahr:
Nachweise, dass Sie das Kind nicht selbst betreuen können.
Zum Beispiel:
- eine aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und darüber, seit wann Sie dort arbeiten;
- eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie Elternzeit beantragt haben;
- ein Elterngeldbescheid;
- eine Studienbescheinigung;
- eine Ausbildungsbescheinigung;
- eine Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamts, eine Bescheinigung des Steuerberaters, ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse;
- ein Praktikumsvertrag;
- ein Nachweis der Agentur für Arbeit, des JobCenters oder ein Bescheid über Arbeitslosengeld.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
6 bis 8 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Jugendamt des Bezirks, in dem Sie wohnen.