Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen - Verlängerung am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuell sind die Zugriffe auf unsere Online-Terminvereinbarung massiv gestiegen. Dadurch kann es leider vorkommen, dass der Service zwischendurch nicht zur Verfügung steht. Es wird dann eine Wartungsseite angezeigt. Bitte beachten Sie hierzu unsere
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens (Lockdown) wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße eingeschränkt.
Bis mindestens 28.05.2021 findet die Bedienung nur mit Termin statt.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um Verständnis für die folgenden Hygiene-Maßnahmen:
- Das Betreten unseres Dienstgebäudes ist nur mit medizinischer Maske gestattet. Medizinische Masken in diesem Sinne sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
- Bei Krankheitssymptomen können wir Sie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht bedienen.
- Bitte beachten Sie, dass Corona-bedingt nur der Zutritt von Personen gewährt werden kann, die für sich persönlich online einen Termin gebucht oder eine Einladung zur Vorsprache erhalten haben. Wenn möglich, kommen Sie bitte ohne Begleitpersonen zum Termin.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen - Verlängerung
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die auf Anordnung des Senators für Inneres und Sport nach einem Ersuchen der Berliner Härtefallkommission erteilt wurde.
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
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Bedingungen für die Verlängerungen sind erfüllt (je nach Einzelfall)
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann an Bedingungen geknüpft worden sein, wie z.B. die Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Erwerbstätigkeit, die Aufnahme einer Ausbildung oder bestimmte Integrationsmaßnahmen.
Die Einzelheiten sind dem Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu entnehmen, mit dem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG wegen eines Härtefalls angeordnet wurde. -
Hauptwohnsitz in Berlin
Wurde die Aufenthaltserlaubnis durch eine andere Ausländerbehörde erteilt und mit der Auflage versehen, den Wohnsitz im Bereich der anderen Ausländerbehörde zu nehmen, kann die Aufenthaltserlaubnis durch das Landesamt für Einwanderung nicht verlängert werden.
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
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Nachweise zum Lebensunterhalt (s. Voraussetzungen)
- Arbeitsvertrag und Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage) sowie die Gehaltsabrechnungen seit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder
- Unterlagen zu einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
- bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII: aktueller Bescheid des zuständigen Jobcenters oder Sozialamts
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Nachweise zu Integrationsanstrengungen (s. Voraussetzungen)
zum Beispiel: aktueller Schul- oder Ausbildungsnachweis, Ausbildungsvertrag, Bescheinigung über die Teilnahme am Integrationskurs oder dessen Abschluss oder ähnliche Unterlagen
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Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- Erwachsene: 96,00 Euro
- Minderjährige: 46,50 Euro
- Türkische Staatsangehörige: 28,80 Euro
- Gebührenfrei: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Erläuterung der Symbole
Aufzüge in den Häusern A und C
Nahverkehr
S-Bahn S 41/42 (Westhafen)
U-Bahn U 9 (Amrumer Str.)
Bus 123, 142, M27