Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine verlängern
Wegen des weiter anhaltenden Kriegsgeschehens in der Ukraine hatte der Rat der Europäischen Union am 15. Juli 2025 beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein Jahr bis zum 04.03.2027 zu verlängern.
Due to the ongoing war in Ukraine, the Council of the European Union decided on July 15, 2025 to extend the temporary protection for refugees from Ukraine by one year until March 4, 2027.
Weitere Informationen unter / Further information at: Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine
Due to the ongoing war in Ukraine, the Council of the European Union decided on July 15, 2025 to extend the temporary protection for refugees from Ukraine by one year until March 4, 2027.
Weitere Informationen unter / Further information at: Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (Senatskanzlei)
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) (Senatskanzlei)
- Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen (Dienstleistung)
- Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine (Landesamt für Einwanderung)