Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine verlängern

Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wurde eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Grundlage für diese Aufenthaltserlaubnisse ist der Durchführungsbeschluss des EU-Rats zur Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG. Dieser läuft am 04.03.2024 aus. Derzeit ist noch nicht klar, ob dieser Beschluss verlängert wird. Möglich ist auch, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis durch eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat einfach und ohne Termin bei einer Ausländerbehörde verlängert wird. Das Landesamt für Einwanderung informiert Sie, sobald feststeht, wie die künftigen rechtlichen Regelungen sein werden.

Wenn Sie eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie eine Verlängerung online beantragen. Ihre Aufenthaltserlaubnis bleibt damit bis auf Weiteres gültig, auch wenn das Gültigkeitsdatum abläuft.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag "Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine verlängern“.
  • Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus weiter gültig bleibt. Auch Ihre Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit bleibt gültig.
  • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
2. Wenn Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, erhalten Sie rechtzeitig vor dem 04.03.2024 Informationen zum weiteren Verfahren. Wegen der sehr hohen Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine, wird es einige Zeit dauern, bis Sie informiert werden.
  • Entweder wird Ihre Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert
  • oder Sie erhalten einen Termin zur Vorsprache beim Landesamt für Einwanderung.
3. Sollten Sie einen Termin zur Vorsprache erhalten, bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle erforderlichen Unterlagen mit.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum vorübergehenden Schutz
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wurde die Aufenthaltserlaubnis durch eine andere Ausländerbehörde erteilt und mit der Auflage versehen, den Wohnsitz im Bereich der anderen Ausländerbehörde zu nehmen, müssen Sie die Verlängerung bei der anderen Ausländerbehörde beantragen.
  • ggf. Termin zur Vorsprache
    Wenn Sie den Online-Antrag auf die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, erhalten Sie, wenn nötig, einen Termin zur Vorsprache beim LEA per E-Mail. Ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG
    ausschließlich online möglich
    • Sie erhalten dabei ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus weiter gültig bleibt. Auch Ihre Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit bleibt gültig.
    • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
  • Terminbestätigung
    • Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).
  • Bescheinigung über Ihren Online-Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG
    • Bei Stellung des Online-Antrags wurde Ihnen ein PDF angezeigt. Bringen Sie bitte das PDF zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

Gebühren

  • Keine: für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Falls ein Reiseausweis ausgestellt werden muss:
  • 60,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 38,00 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 14,00 Euro: Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Sobald klar ist, ob die Aufenthaltserlaubnisse ab dem 04.03.2024 verlängert werden können, werden wir Sie informieren oder bereits einen Termin zusenden. Entweder wird Ihre Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert oder Sie erhalten einen Termin zur Vorsprache beim Landesamt für Einwanderung.
  • Wegen der sehr hohen Zahl an Geflüchteten wird das einige Zeit dauern. Das Warten bedeutet für Sie keinen Nachteil. Ihr Aufenthalt bleibt nach dem Online-Antrag rechtmäßig, auch wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft.
  • Bei Vorsprache mit Termin dauert es im Anschluss 5-6 Wochen, bis die neue Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist.

Für Sie zuständig