Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine verlängern
13.03.2025
Wegen des weiter anhaltenden Kriegsgeschehens in der Ukraine hatte der Rat der Europäischen Union am 19. Oktober 2023 beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein Jahr bis zum 04.03.2026 zu verlängern.
Due to the ongoing war in Ukraine, the Council of the European Union decided on October 19, 2023 to extend the temporary protection for refugees from Ukraine by one year until March 4, 2026.
Weitere Informationen unter / Further information at: Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine
Wegen des weiter anhaltenden Kriegsgeschehens in der Ukraine hatte der Rat der Europäischen Union am 19. Oktober 2023 beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein Jahr bis zum 04.03.2026 zu verlängern.
Due to the ongoing war in Ukraine, the Council of the European Union decided on October 19, 2023 to extend the temporary protection for refugees from Ukraine by one year until March 4, 2026.
Weitere Informationen unter / Further information at: Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine
Voraussetzungen
- keine Angaben
Erforderliche Unterlagen
- keine Angaben
Gebühren
keine Angaben
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (Senatskanzlei)
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) (Senatskanzlei)
- Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen (Dienstleistung)
- Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine (Landesamt für Einwanderung)