Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Mit einer sogenannten Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird es ermöglicht, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu schaffen.
Eine solche Aufenthaltserlaubnis ist zwar nicht verlängerbar. Gut integrierte jugendliche und heranwachsende oder nachhaltig integrierte volljährige Ausländer können damit aber auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhalten.

Wichtig: Nur, wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG beantragt wird und die Chancen-Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt des Antrags noch gültig ist, wird die Chancen-Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung über den Antrag als fortbestehend betrachtet. Dies gilt dann auch für die Nebenbestimmungen zur Chancen-Aufenthaltserlaubnis, insbesondere für das Recht zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts".
  • Bitte stellen Sie nur einen Antrag für sich, Ihren Ehegatten/Ihre Ehegattin oder Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin und die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kinder, die ebenfalls im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 104c AufenthG sind.
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird Ihnen Ihr weiterhin erlaubter Aufenthalt und das Recht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bescheinigt. Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit Ihrem Aufenthaltstitel nach § 104c Aufenthaltsgesetz.
  • Bitte speichern Sie sich dieses Dokument unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
2. Wenn Sie Ihren Online-Antrag auf die „Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts" gestellt haben, wird sich das Landesamt für Einwanderung (LEA) schnellstmöglich bei Ihnen melden.
  • Sie erhalten dann entweder gleich einen Termin zur Vorsprache oder werden um Einreichung weiterer Unterlagen gebeten.
  • Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es allerdings einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen ab.
  • Durch die Online-Antragstellung ist eine schnellere Zuordnung Ihres Antrags zu Ihrer Akte sichergestellt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz.
  • Ihre Identität ist geklärt.
  • Sie besitzen einen gültigen Pass oder Passersatz
    (zum Beispiel Document de Voyage)
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert oder wird zukünftig gesichert oder Sie befinden sich aktuell in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder in einem Hochschulstudium.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.
  • Hinreichende mündliche Deutschkenntnisse auf Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Berlin
  • Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • Sie haben den Online-Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts
    ausschließlich online möglich
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Wenn Sie einer Beschäftigung nachgehen: Unterlagen zum Arbeitsverhältnis
    • Ihr Arbeitsvertrag
    • aktuelle Arbeitsbescheinigung
  • Wenn Sie eine Ausbildung absolvieren oder abgeschlossen haben: Ausbildungsnachweise
    Zum Beispiel Zeugnisse der Schule, des Ausbildungsbetriebs, der Hochschule
  • unter Umständen: aktuelle Teilnahmebescheinigung für eine staatlich geförderte Berufsvorbereitungsmaßnahme
  • sofern vorhanden: Nachweis über den Test „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest
  • sofern vorhanden: Nachweis über Sprachkenntnisse zum Beispiel „Deutsch-Test für Zuwanderer“ – Kompetenzstufe A2
  • sofern vorhanden: sonstige Nachweise einer nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland (z.B. herausgehobenes soziales Engagement in Vereinen oder sozialen Einrichtungen)
  • Wenn Sie Sozialleistungen nach SGB II oder XII beziehen: aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts
  • Mietvertrag mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe
  • Bei Vorsprache mit Termin: 1 aktuelles biometrisches Foto für jede Person
  • Bei Vorsprache mit Termin: Nachweis über Wohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Einzugsbestätigung des Vermieters
  • Bei Vorsprache mit Termin: Bescheinigung über Ihren Online-Antrag
    Bei Stellung des Online-Antrags wurde Ihnen ein PDF angezeigt. Bringen Sie bitte das PDF zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).
  • Bei Vorsprache mit Termin: Terminbestätigung
    Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).

Gebühren

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:

  • 100,00 Euro: Erwachsene
  • 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
  • keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII
Bei Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer zusätzlich
  • 100,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 97,00 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.

Für Sie zuständig