Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen - Verlängerung

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die auf Anordnung des Senators für Inneres und Sport nach einem Ersuchen der Berliner Härtefallkommission erteilt wurde.

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
  • Bedingungen für die Verlängerungen sind erfüllt (je nach Einzelfall)
    Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann an Bedingungen geknüpft worden sein, wie z.B. die Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Erwerbstätigkeit, die Aufnahme einer Ausbildung oder bestimmte Integrationsmaßnahmen.
    Die Einzelheiten sind dem Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu entnehmen, mit dem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG wegen eines Härtefalls angeordnet wurde.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wurde die Aufenthaltserlaubnis durch eine andere Ausländerbehörde erteilt und mit der Auflage versehen, den Wohnsitz im Bereich der anderen Ausländerbehörde zu nehmen, kann die Aufenthaltserlaubnis durch das Landesamt für Einwanderung nicht verlängert werden.
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (s. Voraussetzungen)
    • Arbeitsvertrag und Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage) sowie die Gehaltsabrechnungen seit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder
    • Unterlagen zu einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
    • bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII: aktueller Bescheid des zuständigen Jobcenters oder Sozialamts
  • Nachweise zu Integrationsanstrengungen (s. Voraussetzungen)
    zum Beispiel: aktueller Schul- oder Ausbildungsnachweis, Ausbildungsvertrag, Bescheinigung über die Teilnahme am Integrationskurs oder dessen Abschluss oder ähnliche Unterlagen
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
    oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

  • 96,00 Euro (maximal): Erwachsene
  • 46,50 Euro (maximal): Minderjährige
  • keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
Türkische Staatsangehörige:
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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