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Gegenstandslosigkeitsbescheinigung
Wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Belastung, wie zum Beispiel ein Wege-, Leitungs- oder Überfahrrecht gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat, dann benötigen Sie eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung. Diese muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug, Vorlage einer Kopie der Bewilligungsurkunde, mit der die Belastung vereinbart wurde
Formulare
- Der Antrag kann formlos unter Angabe des Grundstücks gestellt werden
Gebühren
74,50 Euro,
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Sie erhalten die Bescheinigung in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick