Gegenstandslosigkeitsbescheinigung am Standort Vermessung Spandau

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Gegenstandslosigkeitsbescheinigung
Wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Belastung, wie zum Beispiel ein Wege-, Leitungs- oder Überfahrrecht gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat, dann benötigen Sie eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung. Diese muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug, Vorlage einer Kopie der Bewilligungsurkunde, mit der die Belastung vereinbart wurde
Formulare
- Der Antrag kann formlos unter Angabe des Grundstücks gestellt werden
Gebühren
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Vermessung Spandau
Tel.:
(030) 90279-2367
Fax:
(030) 90279-2926
Erläuterung der Symbole
Rollstuhlgerechter Aufzug nur bis zum 3.OG
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