Gegenstandslosigkeitsbescheinigung am Standort Vermessung Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Gegenstandslosigkeitsbescheinigung
Wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Belastung, wie zum Beispiel ein Wege-, Leitungs- oder Überfahrrecht gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat, dann benötigen Sie eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung. Diese muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug, Vorlage einer Kopie der Bewilligungsurkunde, mit der die Belastung vereinbart wurde
Formulare
- Der Antrag kann formlos unter Angabe des Grundstücks gestellt werden
Gebühren
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Vermessung Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
S-Bahn Springpfuhl: S7, S75
Tram Boschpoler Str.: 18, M8