Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sanierung der Aufzüge

Bitte beachten: Ab dem 21.10.24 bis voraussichtlich zum 31.12.24 werden die Aufzüge im Bauteil E saniert. Aufgrund der Bauarbeiten kommt es tageweise zu einem eingeschränkten Dienstbetrieb. Erkundigen Sie sich daher bitte immer im Vorfeld telefonisch, ob Sie die jeweilige Ansprechpartnerin oder den jeweiligen Ansprechpartner vor Ort antreffen. Sie können den Fachbereich Vermessung und Kataster in dem Zeitraum nur über das Treppenhaus erreichen. Auf den einzelnen Etagen befinden sich Sitzmöglichkeiten als Ausruhmöglichkeit.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss

Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite

Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
S-Bahn
  • S Zehlendorf: S1

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Rathaus Zehlendorf, Bauteil E

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen

Sie benötigen eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung, wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Grunddienstbarkeit (Belastung) mit örtlichem Bezug, wie zum Beispiel ein Geh-, Fahr-, Leitungsrecht, gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat.

Durch das Vermessungsamt kann eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung nur in bestimmten Fällen ausgestellt werden, wenn zum Beispiel der Inhalt der in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Grunddienstbarkeit (Belastung) örtliche Belange betrifft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Vermessungsamt.

Eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Sie dient der Begründung des Antrags auf Löschung eines grundstücksbezogenen Rechts beim Grundbuchamt. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit hat keine Grundlage mehr
  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Angaben zum Grundstück
    Lage, Grundbuchangaben
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)

Gebühren

  • 110,00 Euro je Bescheinigung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen; dies empfiehlt sich, wenn es sich um raumbezogene dingliche Rechte handelt (insbesondere Grunddienstbarkeiten).
  • oder Notar/in