Gegenstandslosigkeitsbescheinigung am Standort Vermessung Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Wichtige Mitteilung des Liegenschaftskatasters
Aktuelle Information zum Coronavirus
Ab sofort findet keine öffentliche Sprechzeit im Fachbereich Vermessung und Kataster statt.
Die Entscheidung zur Schließung wurde in Würdigung der derzeitigen Pandemieentwicklung getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu hemmen.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Ihre Anfragen können sie telefonisch (90299 - 7436)
bzw. elektronisch (vermessung@ba-sz.berlin.de) einreichen.
Öffnungszeiten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Rathaus Zehlendorf, Bauteil E
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Gegenstandslosigkeitsbescheinigung
Wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Belastung, wie zum Beispiel ein Wege-, Leitungs- oder Überfahrrecht gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat, dann benötigen Sie eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung. Diese muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug, Vorlage einer Kopie der Bewilligungsurkunde, mit der die Belastung vereinbart wurde
Formulare
- Der Antrag kann formlos unter Angabe des Grundstücks gestellt werden
Gebühren
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Vermessung Steglitz-Zehlendorf
Erläuterung der Symbole
Eingang Kirchstr. 3 (gegenüber der Pauluskirche)
Nahverkehr
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11