Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen am Standort Vermessung Tempelhof-Schöneberg

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Vermessung Tempelhof-Schöneberg
- John-F.-Kennedy-Platz 1, 10825 Berlin
-
Postanschrift, Berlin
- Tel.: (030) 90277-6504
- Fax: (030) 90277-7822
- E-Mail: post.vermessung@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
-
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Freitag
-
09:00 bis 14.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Nahverkehr
- Bus
-
- Linien M46 oder 104 Haltestelle Rathaus Schöneberg
- Sbahn
-
- Linien S1, S41, S42, S46 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 10 Minuten Fußweg) oder S41, S42, S46 Haltestelle S+U Innsbrucker Platz (anschließend U4 oder 7 min Fußweg)
- Ubahn
-
- Linien U4 Haltestelle U Rathaus Schöneberg oder U7 Haltestelle U Bayerischer Platz (mit 5 Minuten Fußweg)
- S-Bahn
-
-
0.8km
S Schöneberg
- S41
- S45
- S46
- S42
- S1
-
0.8km
S+U Innsbrucker Platz
- S41
- S45
- S46
- S42
-
0.8km
S Schöneberg
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
0.4km
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
0.6km
U Eisenacher Str.
- U7
-
0.7km
S+U Innsbrucker Platz
- U4
-
1km
U Berliner Str.
- U7
- U9
-
0.3km
U Rathaus Schöneberg
- Bus
-
-
0km
Rathaus Schöneberg
- 143
- M43
- M46
- N7X
-
0.4km
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
0.4km
U Bayerischer Platz
- N7
-
0.4km
Berlin, Dominicusstr./Hauptstr.
- 187
- M43
- M48
- M85
- 248
- M46
- N7X
-
0.5km
Heylstr.
- 143
-
0.5km
Albertstr.
- 187
- M43
- M48
- M85
-
0.6km
Kufsteiner Str.
- 143
- M43
- N7X
-
0.6km
Hauptstr./Martin-Luther-Str.
- 187
- 248
- M48
- M85
-
0.7km
U Eisenacher Str.
- N7
-
0.7km
Barbarossastr.
- M46
-
0km
Rathaus Schöneberg
Nahverkehr
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Postanschrift:10820 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen
Sie benötigen eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung, wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Grunddienstbarkeit (Belastung) mit örtlichem Bezug, wie zum Beispiel ein Geh-, Fahr-, Leitungsrecht, gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat.
Durch das Vermessungsamt kann eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung nur in bestimmten Fällen ausgestellt werden, wenn zum Beispiel der Inhalt der in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Grunddienstbarkeit (Belastung) örtliche Belange betrifft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Vermessungsamt.
Eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Sie dient der Begründung des Antrags auf Löschung eines grundstücksbezogenen Rechts beim Grundbuchamt. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.
Durch das Vermessungsamt kann eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung nur in bestimmten Fällen ausgestellt werden, wenn zum Beispiel der Inhalt der in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Grunddienstbarkeit (Belastung) örtliche Belange betrifft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Vermessungsamt.
Eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Sie dient der Begründung des Antrags auf Löschung eines grundstücksbezogenen Rechts beim Grundbuchamt. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.
Voraussetzungen
- Im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit hat keine Grundlage mehr
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Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
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Angaben zum Grundstück
Lage, Grundbuchangaben - Aktueller Grundbuchauszug
- Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)
Gebühren
- 110,00 Euro je Bescheinigung
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen; dies empfiehlt sich, wenn es sich um raumbezogene dingliche Rechte handelt (insbesondere Grunddienstbarkeiten).
- oder Notar/in