Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15.00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-15.00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00-15.00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00-15.00 Uhr
  • Freitag

      09:00-14.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Postanschrift:
10820 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Gegenstandslosigkeitsbescheinigung beantragen

Sie benötigen eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung, wenn eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Grunddienstbarkeit (Belastung) mit örtlichem Bezug, wie zum Beispiel ein Geh-, Fahr-, Leitungsrecht, gelöscht werden soll, weil die Eintragung keine Grundlage mehr hat.

Durch das Vermessungsamt kann eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung nur in bestimmten Fällen ausgestellt werden, wenn zum Beispiel der Inhalt der in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenen Grunddienstbarkeit (Belastung) örtliche Belange betrifft. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Vermessungsamt.

Eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung muss beim Grundbuchamt vorgelegt werden. Sie dient der Begründung des Antrags auf Löschung eines grundstücksbezogenen Rechts beim Grundbuchamt. Auf dieser Grundlage entscheidet das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit hat keine Grundlage mehr
  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Gegenstandslosigkeitsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Angaben zum Grundstück
    Lage, Grundbuchangaben
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)

Gebühren

  • 110,00 Euro je Bescheinigung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen; dies empfiehlt sich, wenn es sich um raumbezogene dingliche Rechte handelt (insbesondere Grunddienstbarkeiten).
  • oder Notar/in

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