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Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Kataster und Vermessung

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Dienstag
09:00-12:00 Uhr
Donnerstag
15:00-18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Achtung!!!
Während der Öffnungszeiten keine Eigentümerauskünfte!

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen

Auf Grundlage des Liegenschaftskatasters kann Ihnen vom Vermessungsamt die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken bestätigt werden. Sie erhalten darüber eine Bescheinigung. Sie benötigen die Bescheinigung, um beim Grundbuchamt einen Antrag auf Vereinigung, Teilung oder Bestandteilszuschreibung von Grundstücken gebührenfrei stellen zu können.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Grundbuchauszug (sofern vorhanden)
  • Vorlage des Antrags auf Vereinigung beziehungsweise Bestandteilszuschreibung sowie gegebenenfalls Teilung
  • Kartenausschnitt oder Skizze mit Kennzeichnung der betroffenen Grundstücke

Gebühren

  • Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen