Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen am Standort Vermessung Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Wichtige Mitteilung des Liegenschaftskatasters
Aktuelle Information zum Coronavirus
Ab sofort findet keine öffentliche Sprechzeit im Fachbereich Vermessung und Kataster statt.
Die Entscheidung zur Schließung wurde in Würdigung der derzeitigen Pandemieentwicklung getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu hemmen.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Ihre Anfragen können sie telefonisch (90299 - 7436)
bzw. elektronisch (vermessung@ba-sz.berlin.de) einreichen.
Öffnungszeiten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Rathaus Zehlendorf, Bauteil E
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen
Auf Grundlage des Liegenschaftskatasters kann Ihnen vom Vermessungsamt die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken bestätigt werden. Sie erhalten darüber eine Bescheinigung. Sie benötigen die Bescheinigung, um beim Grundbuchamt einen Antrag auf Vereinigung, Teilung oder Bestandteilszuschreibung von Grundstücken gebührenfrei stellen zu können.
Voraussetzungen
-
Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug (sofern vorhanden)
- Vorlage des Antrags auf Vereinigung beziehungsweise Bestandteilszuschreibung sowie gegebenenfalls Teilung
- Kartenausschnitt oder Skizze mit Kennzeichnung der betroffenen Grundstücke
Gebühren
- Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Vermessung Steglitz-Zehlendorf
Erläuterung der Symbole
Eingang Kirchstr. 3 (gegenüber der Pauluskirche)
Nahverkehr
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11