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Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen am Standort Vermessung Tempelhof-Schöneberg

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Öffnungszeiten

Montag
09:00 bis 15.00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag
09:00 bis 15.00 Uhr
Freitag
09:00 bis 14.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Postanschrift:
10820 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen

Auf Grundlage des Liegenschaftskatasters kann Ihnen vom Vermessungsamt die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken bestätigt werden. Sie erhalten darüber eine Bescheinigung. Sie benötigen die Bescheinigung, um beim Grundbuchamt einen Antrag auf Vereinigung, Teilung oder Bestandteilszuschreibung von Grundstücken gebührenfrei stellen zu können.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Grundbuchauszug (sofern vorhanden)
  • Vorlage des Antrags auf Vereinigung beziehungsweise Bestandteilszuschreibung sowie gegebenenfalls Teilung
  • Kartenausschnitt oder Skizze mit Kennzeichnung der betroffenen Grundstücke

Gebühren

  • Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen