Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung und Geoinformation
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung und Geoinformation
- Karl-Marx-Straße 83 , 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-4034
- Fax: (030) 90239-2604
- E-Mail: vermessung@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:00-13:00 Uhr
-
Donnerstag
-
10:00-13:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Rathaus Neukölln
- U7
-
U Karl-Marx-Str.
- U7
-
U Boddinstr.
- U8
-
U Hermannplatz
- U8
- U7
-
U Leinestr.
- U8
-
U Rathaus Neukölln
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- N7
-
U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- N7
- 166
- M43
-
Berlin, Fuldastr.
- M41
-
Werbellinstr.
- 166
- M43
-
Berlin, Erkstr.
- 166
- M43
- M41
-
U Rathaus Neukölln
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen
Auf Grundlage des Liegenschaftskatasters kann Ihnen vom Vermessungsamt die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken bestätigt werden. Sie erhalten darüber eine Bescheinigung. Sie benötigen die Bescheinigung, um beim Grundbuchamt einen Antrag auf Vereinigung, Teilung oder Bestandteilszuschreibung von Grundstücken gebührenfrei stellen zu können.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Aktueller Grundbuchauszug (sofern vorhanden)
- Vorlage des Antrags auf Vereinigung beziehungsweise Bestandteilszuschreibung sowie gegebenenfalls Teilung
- Kartenausschnitt oder Skizze mit Kennzeichnung der betroffenen Grundstücke
Gebühren
- Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2 Wochen