Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen am Standort Vermessung Pankow

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Vermessung Pankow
- Storkower Straße 97, 10407 Berlin
- Tel.: (030) 90295 4303
- Fax: (030) 90295 4302
- E-Mail: vermessung@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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nach telefonischer Vereinbarung
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Dienstag
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09:00-12:00 Uhr
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Mittwoch
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nach telefonischer Vereinbarung
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Donnerstag
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15:00-17:00 Uhr
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Freitag
-
nach telefonischer Vereinbarung
Nahverkehr
Nahverkehr
- Bus
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0.1km
Kniprodestr./Storkower Str.
- 156
- 158
- 200
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0.1km
Kniprodestr./Storkower Str.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit beantragen
Auf Grundlage des Liegenschaftskatasters kann Ihnen vom Vermessungsamt die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken bestätigt werden. Sie erhalten darüber eine Bescheinigung. Sie benötigen die Bescheinigung, um beim Grundbuchamt einen Antrag auf Vereinigung, Teilung oder Bestandteilszuschreibung von Grundstücken gebührenfrei stellen zu können.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post.
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Aktueller Grundbuchauszug (sofern vorhanden)
- Vorlage des Antrags auf Vereinigung beziehungsweise Bestandteilszuschreibung sowie gegebenenfalls Teilung
- Kartenausschnitt oder Skizze mit Kennzeichnung der betroffenen Grundstücke
Gebühren
- Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2 Wochen