Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Lebenspartnerschaftsname
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
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Bestehende Lebenspartnerschaft
-
Hinweise
Eine Erklärung zum Lebenspartnerschaftsnamen ist von beiden Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern abzugeben.
Sie kann im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später erfolgen.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
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Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweise oder Reisepässe
-
Geburtsurkunden
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
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Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Bei Begründung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin, das Standesamt in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen das Wohnsitzstandesamt; bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
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