Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Lebenspartnerschaftsname am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Notdienstregelung
Aktualisierung vom 14.04.2022
Zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes gelten auf Anordnung des Bezirksamtes ab dem 01.04.2022 die folgenden Regelungen:
Bis auf Weiteres gilt die Pandemie Notdienstregelung. Der Präsenzbetrieb ist in den Verwaltungen nur im betriebsnotwendigen Rahmen vorzunehmen. Der Publikumsverkehr wird weiterhin auf das Unerlässliche beschränkt.
In den bezirklichen Bürodienstgebäuden gilt aus Gründen des Arbeitsschutzes weiterhin die Maskenpflicht für Besuchende und Mitarbeitende.
Durch diese bezirklichen Festlegungen sind wir weiterhin gehalten, die Rahmenbedingungen für Eheschließungen anzupassen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind neben den Eheschließenden maximal sechs weitere Personen (ggfs. ein zwingend notwendiger Dolmetscher, Kinder, Eltern, Gäste, Trauzeugen oder Fotograf) zur Zeremonie zugelassen. Es obliegt Ihrer Entscheidung, welche sechs Personen an Ihrer Eheschließung teilhaben.
Auch hier besteht während der Eheschließung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt sowohl für die Eheschließenden als auch für alle Gäste.
Lediglich zur Identifizierung nehmen die Eheschließenden die Masken ab.
Auch auf andere gewohnte Abläufe im Standesamt haben die bezirklichen Reglungen Auswirkungen:
1. Offene Sprechstunden können wir weiterhin nicht anbieten. Den Publikumsverkehr müssen wir auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
2. Beratungen und Auskünfte erfolgen telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!
3. Im gesamten Rathaus Schöneberg besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Regelung gilt auch bei Eheschließungen und anderen persönlichen Terminen im Standesamt.
4. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.
5. Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
6. Urkunden in bereits beurkundeten Fällen können Sie schriftlich oder online beantragen.
7. Die folgenden Dienstleistungen können wir leider nur eingeschränkt anbieten:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Nachbeurkundungsanträge für Geburten oder Eheschließungen im Ausland
- Namenserklärungen jeglicher Art
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Lebenspartnerschaftsname
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Bestehende Lebenspartnerschaft
-
Hinweise
Eine Erklärung zum Lebenspartnerschaftsnamen ist von beiden Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern abzugeben.
Sie kann im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später erfolgen.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweise oder Reisepässe
-
Geburtsurkunden
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Begründung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin, das Standesamt in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen das Wohnsitzstandesamt; bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
Erläuterung der Symbole
Eingang nur über Freiherr-vom-Stein-Straße
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Bus Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143;
Bus 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)
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