Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
(Stand: 16.09.2022)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir bitten Sie um Verständnis, dass derzeit keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Wegen anhaltender personeller Engpässe werden vorrangig Geburten und Sterbefälle beurkundet sowie vereinbarte Eheschließungen durchgeführt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens ist dennoch mit Verzögerungen zu rechnen. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Bitte beachten Sie unsere unten stehenden Hinweise zur Vaterschaftsanerkennung!
Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.
Weiteres zur Situation im Standesamt Marzahn-Hellersdorf erfahren Sie in der Pressemitteilung vom 4. August 2022.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Vaterschaftsanerkennung
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.
Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.
- Sterbefälle anzeigen
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
- Erreichbarkeit (telefonisch)
Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
Seit Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts die Ehe schließen. Davor konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit Einführung des Rechts auf Eheschließung auch für gleichgeschlechtliche Paare ist es nicht mehr möglich, eine neue Lebenspartnerschaft zu begründen.
Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit und es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Erklärung über einen Lebenspartnerschaftsnamen abzugeben, sofern ein solcher bislang noch nicht bestimmt wurde.
Nach deutschem Recht können die Lebenspartner/innen den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Partner/innen zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Lebenspartnerschaft besteht, unwiderruflich!
Die Erklärung ist von beiden Partner/innen abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Verpartnerung noch nicht erfolgt ist.
Voraussetzungen
-
Bestehende Lebenspartnerschaft
Wurde bisher kein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt, kann dies jederzeit nachträglich erfolgen, sofern die Lebenspartnerschaft besteht. Nach Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ist die Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens nicht mehr möglich.
-
Ggf. Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erklärung über den Lebenspartnerschaftsnamen
vor Ort möglich
-
Personalausweise oder Reisepässe
Beider Partner/innen
-
Lebenspartnerschaftsurkunde
Bei einer Lebenspartnerschaft, die im Ausland begründet wurde, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
-
Geburtsurkunden
Sofern die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde.
Gebühren
- 25,00 Euro: für eine nachträgliche Erklärung eines Lebenspartnerschaftsnamens
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister führt
Wirksam wird die Namensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Lebenspartnerschaft begründet wurde und das das Lebenspartnerschaftsregister führt.
Standesamt des Wohnsitzes
- Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
- Bei Lebenspartnerschaften, die im Ausland begründet wurden, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 195
- N5
-
0.1km
U Hellersdorf
- Tram
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
0.1km
U Hellersdorf
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