Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen am Standort Standesamt Treptow-Köpenick

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Standesamt Treptow-Köpenick
- Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-2400
- E-Mail: standesamt@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Dienstag
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Mittwoch
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
14:00-16:00 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Freitag
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S Plänterwald
- S8
- S85
- S9
-
1.7km
S Treptower Park
- S8
- S85
- S9
- S41
-
1.7km
S Betriebsbahnhof Rummelsburg
- S3
-
1.7km
S Köllnische Heide
- S45
- S46
- S47
- S8
-
1.9km
S Baumschulenweg
- S45
- S46
- S47
- S8
- S8
- S85
- S9
-
2km
S Rummelsburg
- S3
-
0.7km
S Plänterwald
- Bus
-
-
0.1km
Bulgarische Str.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.1km
Rathaus Treptow
- 265
-
0.4km
Alt-Treptow
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.5km
Neue Krugallee/Dammweg
- 265
-
0.6km
S Plänterwald
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
- S9
-
0.6km
Köpenicker Landstr./Dammweg
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
-
0.7km
Berlin, Tunnelstr.
- M43
- 347
-
0.7km
Klingerstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.9km
Dammweg/Bergaustr.
- 377
- N77
-
0.9km
Rethelstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.1km
Bulgarische Str.
- Tram
-
-
1.2km
Heizkraftwerk Klingenberg
- 21
-
1.3km
Gustav-Holzmann-Str.
- 21
-
1.5km
Köpenicker Chaussee/Blockdammweg
- 21
-
1.6km
Kosanke-Siedlung
- 21
-
1.9km
S Rummelsburg
- 21
-
1.2km
Heizkraftwerk Klingenberg
- Fähre
-
-
1.6km
Wilhelmstrand
- F11
-
1.6km
Berlin, Baumschulenstr./Fähre
- F11
-
1.6km
Wilhelmstrand
Sonstige Hinweise zum Standort
Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.
Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.
Ihr Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen
Seit Oktober 2017 können Personen gleichen Geschlechts die Ehe schließen. Davor konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft begründen. Seit Einführung des Rechts auf Eheschließung auch für gleichgeschlechtliche Paare ist es nicht mehr möglich, eine neue Lebenspartnerschaft zu begründen.
Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit und es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Erklärung über einen Lebenspartnerschaftsnamen abzugeben, sofern ein solcher bislang noch nicht bestimmt wurde.
Nach deutschem Recht können die Lebenspartner/innen den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Partner/innen zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Lebenspartnerschaft besteht, unwiderruflich!
Die Erklärung ist von beiden Partner/innen abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Verpartnerung noch nicht erfolgt ist.
Bereits begründete Lebenspartnerschaften behalten natürlich ihre Rechtswirksamkeit und es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Erklärung über einen Lebenspartnerschaftsnamen abzugeben, sofern ein solcher bislang noch nicht bestimmt wurde.
Nach deutschem Recht können die Lebenspartner/innen den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Partner/innen zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Lebenspartnerschaft besteht, unwiderruflich!
Die Erklärung ist von beiden Partner/innen abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Verpartnerung noch nicht erfolgt ist.
Voraussetzungen
-
Bestehende Lebenspartnerschaft
Wurde bisher kein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt, kann dies jederzeit nachträglich erfolgen, sofern die Lebenspartnerschaft besteht. Nach Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ist die Bestimmung eines Lebenspartnerschaftsnamens nicht mehr möglich. -
Ggf. Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erklärung über den Lebenspartnerschaftsnamen
vor Ort möglich -
Personalausweise oder Reisepässe
Beider Partner/innen -
Lebenspartnerschaftsurkunde
Bei einer Lebenspartnerschaft, die im Ausland begründet wurde, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Geburtsurkunden
Sofern die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde.
Gebühren
- 25,00 Euro: für eine nachträgliche Erklärung eines Lebenspartnerschaftsnamens
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, welches das Lebenspartnerschaftsregister führt
Wirksam wird die Namensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Lebenspartnerschaft begründet wurde und das das Lebenspartnerschaftsregister führt.
Standesamt des Wohnsitzes
- Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
- Bei Lebenspartnerschaften, die im Ausland begründet wurden, ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
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