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Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses beantragen
Für den Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis für maximal ein Jahr erteilt werden.
Voraussetzungen
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Intensivsprachkurs
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache kann nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden.
Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglichen Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (ausgefüllt)
- Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Nachweis über Intensivsprachkurs
- Bescheinigung der Sprachschule über einen gebuchten Sprachkurs von mindestens 3 Monaten
- Vertrag mit der Sprachschule
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Krankenversicherung (Versicherungskarte)
Jede gesetzliche Krankenversicherung genügt. Für die Dauer des Sprachkurses genügt ebenso eine Reisekrankenversicherung. -
Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 11.208,00 Euro (aktueller Wert für das Jahr 2024),
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck oder
- notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Sprachkurses den Lebensunterhalt zu sichern, mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten
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Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
Gebühren
- 100,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
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Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis für eine betriebliche Weiterbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung einer ausländischen Berufs-Qualifikation im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme