Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung als Au-pair für maximal ein Jahr

Voraussetzungen

  • Alter von 18 - 26 Jahren
    Bei Antragstellung darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind vorhanden
  • bisher wurde in Deutschland noch nicht als Au-pair gearbeitet
  • Deutsch als Muttersprache in der Gastfamilie
    Eine Au-pair-Beschäftigung kann zugelassen werden, wenn in der Gastfamilie Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.
    Wird in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Beschäftigung nur dann erlaubt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (ausgefüllt)
  • Formular "Fragebogen Au-pair"
    Auszufüllen von den Gasteltern
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Au-pair-Vertrag mit der Gastfamilie
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.

Gebühren

  • 100,00 Euro
Türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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