Aktuelle Sprache: de
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung als Au-pair für maximal ein Jahr
Voraussetzungen
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Alter von 18 - 26 Jahren
Bei Antragstellung darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. - Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind vorhanden
- bisher wurde in Deutschland noch nicht als Au-pair gearbeitet
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Deutsch als Muttersprache in der Gastfamilie
Eine Au-pair-Beschäftigung kann zugelassen werden, wenn in der Gastfamilie Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.
Wird in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Beschäftigung nur dann erlaubt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (ausgefüllt)
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Formular "Fragebogen Au-pair"
Auszufüllen von den Gasteltern - Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Au-pair-Vertrag mit der Gastfamilie
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Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Au-pair-Fragebogen für die Gastfamilie
- Merkblatt Krankenversicherung
Gebühren
- 100,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
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Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften
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