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Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen am Standort LEA, Keplerstr.
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- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Keplerstr.
- Keplerstraße 2 , 10589 Berlin
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PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: 90269-4000
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Öffnungszeiten
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09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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- M27
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Keplerstr.
- M27
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U Mierendorffplatz
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Regionalbahn
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- RE4
- RB21
- RB10
- RB14
- RE8
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S+U Jungfernheide Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Gebühren-Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat im Erdgeschoss vorhanden. Fotos kosten 5 Euro. Bitte passend bar mit Münzen oder 5- Euro-Schein zahlen (am Fotoautomat kein Wechselgeld oder Kartenzahlung möglich).
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen
Für ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung wird einer/einem ausländischen Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen und das Absolvieren eines Pflichtpraktikums. Studienvorbereitende Maßnahmen sind
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und verlängert. Sie berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung für insgesamt 140 volle Arbeitstage im Kalenderjahr. Als Nebenerwerb ist auch eine selbständige Tätigkeit gestattet (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken“
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen und das Absolvieren eines Pflichtpraktikums. Studienvorbereitende Maßnahmen sind
- der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn die Zulassung zum Studium an den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses gebunden worden ist und
- der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und verlängert. Sie berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung für insgesamt 140 volle Arbeitstage im Kalenderjahr. Als Nebenerwerb ist auch eine selbständige Tätigkeit gestattet (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken“
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
- Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können dadurch bereits das Studium oder die studienvorbereitenden Maßnahmen beginnen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist jedoch noch nicht gestattet.
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Studienplatz
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss entweder eine Immatrikulation oder eine bedingte Zulassung zum Studium vorliegen. -
Gesicherter Lebensunterhalt
Erforderlich sind ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Ausreichende Mittel stehen dann zur Verfügung, wenn sie dem BAföG-Förderungshöchstsatz entsprechen.
Für einen Aufenthalt zum Studium muss monatlich ein Betrag von 934,00 Euro zur Verfügung stehen, also 11.208,00 Euro pro Jahr (aktueller Wert für das Jahr 2024). -
Ausreichende Krankenversicherung
Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung. Eine ausländische Krankenversicherung genügt grundsätzlich nicht. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt. -
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
- Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können dadurch bereits das Studium oder die studienvorbereitenden Maßnahmen beginnen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist jedoch noch nicht gestattet.
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
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Passkopien (in Farbe)
Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
- immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
- wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
- Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
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Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
- bei einer gesetzlichen Krankenversicherung: elektronische Gesundheitskarte mit Foto oder aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- bei einer privaten Krankenversicherung: Bescheinigung des Versicherers über Umfang und Kosten der Versicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zum Studium brauchen.
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Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
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Nachweise zum Lebensunterhalt
- bei erstmaliger Erteilung: zum Beispiel Sperrkonto bei einer deutschen Bank / Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten / Arbeitsvertrag über Nebenjob
- bei Verlängerung: alternativ auch Kontoauszüge der letzten sechs Monate, Nachweise über sonstiges Einkommen
- Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassung zum Studium
- Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium: Leistungsübersicht oder Studienprognose Ihrer Hochschule
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Wenn Sie einen Sprachkurs zur Studienvorbereitung absolvieren: Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Dabei handelt es sich entweder um ein deutsches Abiturzeugnis oder um ein internationales Reifezeugnis. - Wenn Sie einen Sprachkurs zur Studienvorbereitung absolvieren: Vertrag mit einer Sprachschule
Gebühren
Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte, PayPal).
- 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- 93,00 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels. Darin steht auch, in welchen Umfang Sie bereits arbeiten dürfen.
- Nach der Vorsprache dauert es 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
Weiterführende Informationen
- Arbeiten während des Studiums (Landesamt für Einwanderung)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV) § 41 - Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung)
- Informationen zum Sperrkonto (Auswärtiges Amt)
- Merkblatt Krankenversicherung (Landesamt für Einwanderung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
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