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Gewerbe ummelden
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen bereits angemeldeten selbstständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") innerhalb Berlins verlegen oder Ihre gewerblichen Tätigkeiten verändern. Wenn Sie Gewerbetreibender sind und sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden.
Dies ist der Fall, bei:
Mit der Gewerbeummeldung können Sie auch freiwillig sonstige Veränderungen mitteilen. Beispielsweise, wenn Sie einzelne angemeldete Tätigkeiten in Ihrem Gewerbe nicht mehr ausüben und diese im Gewerberegister löschen möchten.
Hinweise:
Dies ist der Fall, bei:
- Betriebsverlegung innerhalb von Berlin
- Wechsel bei der gewerblichen Tätigkeit
- Erweiterung der gewerblichen Tätigkeiten
- Änderung des Namens des Gewerbetreibenden
Mit der Gewerbeummeldung können Sie auch freiwillig sonstige Veränderungen mitteilen. Beispielsweise, wenn Sie einzelne angemeldete Tätigkeiten in Ihrem Gewerbe nicht mehr ausüben und diese im Gewerberegister löschen möchten.
Hinweise:
- Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (Betriebsverlegung außerhalb von Berlin) verlegen, muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder angemeldet werden (siehe „Weiterführende Informationen").
- Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs, Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter oder Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich (siehe „Weiterführende Informationen").
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe innerhalb von Berlin verlegen, die gewerbliche Tätigkeit verändern oder Ihr Name hat sich geändert.
Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei:
- Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
-
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig vorzunehmen.
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung in einen anderen Bezirk (innerhalb von Berlin), bei Änderung der gewerblichen Tätigkeit Ihres Gewerbes oder bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
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Gewerbeummeldung
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeummeldung. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein. -
Beiblatt für Vertretungsberechtigte
Bei Gewerbeummeldungen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
Gebühren
- 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
- 15,00 Euro - Gewerbeummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet.