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Gewerbe ummelden
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen bereits angemeldeten selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") innerhalb Berlins verlegen oder Sie Ihre gewerblichen Tätigkeiten verändern.
Dies ist der Fall, bei:
Mit der Gewerbeummeldung können Sie auch freiwillig sonstige Veränderungen mitteilen. Beispielsweise, wenn sich Ihr Familienname durch Heirat geändert hat oder, wenn Sie einzelne angemeldete Tätigkeiten in Ihrem Gewerbe nicht mehr ausüben und diese im Gewerberegister löschen möchten.
Hinweise:
Dies ist der Fall, bei:
- Betriebsverlegung innerhalb von Berlin
- Wechsel bei der gewerblichen Tätigkeit
- Erweiterung der gewerblichen Tätigkeiten
Mit der Gewerbeummeldung können Sie auch freiwillig sonstige Veränderungen mitteilen. Beispielsweise, wenn sich Ihr Familienname durch Heirat geändert hat oder, wenn Sie einzelne angemeldete Tätigkeiten in Ihrem Gewerbe nicht mehr ausüben und diese im Gewerberegister löschen möchten.
Hinweise:
- Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (Betriebsverlegung außerhalb von Berlin) verlegen, muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder angemeldet werden (siehe „Weiterführende Informationen").
- Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs, Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter oder Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich (siehe „Weiterführende Informationen").
Online Verfahren
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe innerhalb von Berlin verlegen oder die gewerbliche Tätigkeit verändern.
Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei:
- Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
-
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig vorzunehmen
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung in einen anderen Bezirk (innerhalb von Berlin), oder bei Änderung der gewerblichen Tätigkeit Ihres Gewerbes vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
-
Gewerbeummeldung
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeummeldung. -
Identity document
Identity card or other official identification document with photo (not required for electronic application). Residence permit if the applicant is not a national of an EU country. -
Up-to-date excerpt from the Trade Register
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein. -
Supplement for authorised representatives
Bei Gewerbeummeldungen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
Gebühren
- 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
- 15,00 Euro - Gewerbeummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet.