Gewerbe ummelden am Standort Ordnungsamt

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis auf Verzögerungen bei der Bearbeitung!

Derzeit führt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in den Berliner Ordnungsämtern eine neue Software zur Bearbeitung gewerberechtlicher Angelegenheiten ein. Dafür werden umfangreiche Datenbestände migriert. Zudem muss die neue Software in die Arbeitsabläufe integriert und das Produkt für den Einsatz in den Berliner Ordnungsämter weiter angepasst werden. Aufgrund dieser umfassenden Systemumstellung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von gewerberechtlichen Vorgängen kommen.
Solche Herausforderungen sind bei Softwareumstellungen üblich. Wir kümmern uns aktiv darum, die Abläufe umgehend zu stabilisieren. Ihre Anträge und Anzeigen werden schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Hinweis: Mit der Abgabe Ihrer Gewerbeanzeige haben Sie Ihre Pflicht nach § 14 Absatz 1 GewO bereits erfüllt. Sie dürfen Ihre Tätigkeit direkt nach der Anzeige beginnen. Dies gilt jedoch nicht für Tätigkeiten, für die eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Anzeige. Ihnen entstehen durch die verzögerte Bearbeitung keinerlei negative gewerberechtliche Folgen.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

BA Tempelhof-Schöneberg

  • Ordnungsamt – FB Gewerbe-
10820 Berlin

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.

Hinweise zu Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:

Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:

Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe

Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:

Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbe ummelden

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen bereits angemeldeten selbstständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") innerhalb Berlins verlegen oder Ihre gewerblichen Tätigkeiten verändern. Wenn Sie Gewerbetreibender sind und sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden.
Dies ist der Fall, bei:

  • Betriebsverlegung innerhalb von Berlin: Wenn Sie mit dem Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort innerhalb der Gemeinde umziehen. Die Gewerbeummeldung ist dann bei dem Ordnungsamt einzureichen, in dessen Bezirk sich Ihr neuer Betriebsstandort befindet.
  • Wechsel bei der gewerblichen Tätigkeit: Wenn Sie die Waren oder Leistungen Ihres Gewerbes wechseln. Beispiel: Die Tätigkeit als Reisebüro wird eingestellt und das Gewerbe als Zeitungsgeschäft fortgeführt.
  • Erweiterung der gewerblichen Tätigkeiten: Wenn Sie Waren oder Leistungen zusätzlich anbieten, die bei Ihrem bisher angemeldeten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Beispiel: Die Tätigkeit als Reisebüro soll fortgeführt werden und wird um den Verkauf von Zeitschriften erweitert.
  • Änderung des Namens des Gewerbetreibenden: Wenn sich Ihr Familienname beispielsweise durch Heirat ändert.
Mit der Gewerbeummeldung können Sie auch freiwillig sonstige Veränderungen mitteilen. Beispielsweise, wenn Sie einzelne angemeldete Tätigkeiten in Ihrem Gewerbe nicht mehr ausüben und diese im Gewerberegister löschen möchten.

Hinweise:
  • Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (Betriebsverlegung außerhalb von Berlin) verlegen, muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder angemeldet werden (siehe „Weiterführende Informationen").
  • Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs, Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter oder Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich (siehe „Weiterführende Informationen").

Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeummeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Ummeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe innerhalb von Berlin verlegen, die gewerbliche Tätigkeit verändern oder Ihr Name hat sich geändert.
    Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei:
    • Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
    • KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
  • Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig vorzunehmen.
    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung in einen anderen Bezirk (innerhalb von Berlin), bei Änderung der gewerblichen Tätigkeit Ihres Gewerbes oder bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeummeldung
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeummeldung.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein.
  • Beiblatt für Vertretungsberechtigte
    Bei Gewerbeummeldungen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten

Gebühren

  • 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
  • 15,00 Euro - Gewerbeummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet.