Gewerbe ummelden am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet weiterhin keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Telefonische Terminvergabe:
Montag-Donnerstag: 09:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-13:00 Uhr
unter der Rufnummer 030 90299-4660
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen bitte telefonisch unter 90299-4660 oder per E-Mail um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit nur den Personen Zutritt gewährt wird, die zuvor telefonisch um Vorsprachen baten.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie nach Möglichkeit auch bei uns Ihre vorhandene Mundschutze tragen.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 90299-4631 oder 90299-4632.
Gewerbe ummelden
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen bereits angemeldeten selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") innerhalb Berlins verlegen oder Sie Ihre gewerblichen Tätigkeiten verändern.
Dies ist der Fall, bei:
- Betriebsverlegung innerhalb von Berlin
- Wechsel bei der gewerblichen Tätigkeit
- Erweiterung der gewerblichen Tätigkeiten
Mit der Gewerbeummeldung können Sie auch freiwillig sonstige Veränderungen mitteilen. Beispielsweise, wenn sich Ihr Familienname durch Heirat geändert hat oder, wenn Sie einzelne angemeldete Tätigkeiten in Ihrem Gewerbe nicht mehr ausüben und diese im Gewerberegister löschen möchten.
Hinweise:
- Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (Betriebsverlegung außerhalb von Berlin) verlegen, muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder angemeldet werden (siehe „Weiterführende Informationen").
- Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs, Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter oder Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich (siehe „Weiterführende Informationen").
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe innerhalb von Berlin verlegen oder die gewerbliche Tätigkeit verändern.
Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei:
- Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
-
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig vorzunehmen
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung in einen anderen Bezirk (innerhalb von Berlin), oder bei Änderung der gewerblichen Tätigkeit Ihres Gewerbes vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
-
Gewerbeummeldung
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeummeldung.
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
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Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein.
-
Beiblatt für Vertretungsberechtigte
Bei Gewerbeummeldungen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
Gebühren
- 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
- 15,00 Euro - Gewerbeummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet.
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Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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S Botanischer Garten
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Berlin, Carmerplatz
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Unter den Eichen/Botanischer Garten