122107
99050012070000
Gewerbe - Abmeldung
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden,
- wenn Sie den Betrieb des Gewerbes aufgeben oder
- wenn Sie den Betrieb des Gewerbes in einen anderen Ort außerhalb Berlins verlegen oder
- wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbe-Unternehmens ändern. In diesem Fall wird das Gewerbe unter der alten Rechtsform abgemeldet und unter der neuen angemeldet.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzung
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Gewerbeabmeldung"
-
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Wenn Sie das Gewerbe persönlich abmelden, erhalten Sie sofort eine Bestätigung.
Wenn Sie das Gewerbe online, per Email / FAX oder per Post abmelden, erhalten Sie die Bestätigung nach erfolgter Bearbeitung.
Wenn Sie das Gewerbe online, per Email / FAX oder per Post abmelden, erhalten Sie die Bestätigung nach erfolgter Bearbeitung.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der zuletzt gemeldete Betriebssitz des Unternehmens befindet.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick