Gewerbe ummelden

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen bereits angemeldeten selbstständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") innerhalb Berlins verlegen oder Ihre gewerblichen Tätigkeiten verändern. Wenn Sie Gewerbetreibender sind und sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden.
Dies ist der Fall, bei:

  • Betriebsverlegung innerhalb von Berlin: Wenn Sie mit dem Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort innerhalb der Gemeinde umziehen. Die Gewerbeummeldung ist dann bei dem Ordnungsamt einzureichen, in dessen Bezirk sich Ihr neuer Betriebsstandort befindet.
  • Wechsel bei der gewerblichen Tätigkeit: Wenn Sie die Waren oder Leistungen Ihres Gewerbes wechseln. Beispiel: Die Tätigkeit als Reisebüro wird eingestellt und das Gewerbe als Zeitungsgeschäft fortgeführt.
  • Erweiterung der gewerblichen Tätigkeiten: Wenn Sie Waren oder Leistungen zusätzlich anbieten, die bei Ihrem bisher angemeldeten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Beispiel: Die Tätigkeit als Reisebüro soll fortgeführt werden und wird um den Verkauf von Zeitschriften erweitert.
  • Änderung des Namens des Gewerbetreibenden: Wenn sich Ihr Familienname beispielsweise durch Heirat ändert.
Mit der Gewerbeummeldung können Sie auch freiwillig sonstige Veränderungen mitteilen. Beispielsweise, wenn Sie einzelne angemeldete Tätigkeiten in Ihrem Gewerbe nicht mehr ausüben und diese im Gewerberegister löschen möchten.

Hinweise:
  • Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (Betriebsverlegung außerhalb von Berlin) verlegen, muss das Gewerbe in Berlin abgemeldet und in dem anderen Bundesland (am neuen Standort) wieder angemeldet werden (siehe „Weiterführende Informationen").
  • Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs, Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter oder Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich (siehe „Weiterführende Informationen").

Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeummeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Ummeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe innerhalb von Berlin verlegen, die gewerbliche Tätigkeit verändern oder Ihr Name hat sich geändert.
    Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
    Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei:
    • Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
    • KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
  • Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig vorzunehmen.
    Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung in einen anderen Bezirk (innerhalb von Berlin), bei Änderung der gewerblichen Tätigkeit Ihres Gewerbes oder bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeummeldung
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeummeldung.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein.
  • Beiblatt für Vertretungsberechtigte
    Bei Gewerbeummeldungen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten

Gebühren

  • 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
  • 15,00 Euro - Gewerbeummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet.

Für Sie zuständig

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