Gewerbe abmelden

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") aufgeben.

Dies ist der Fall, wenn:
  • 1. Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig beenden bzw. einstellen möchten.
  • 2. Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (außerhalb Berlins) verlegen. Melden Sie in diesem Fall Ihr Gewerbe bei Ihrem bisher zuständigen Ordnungsamt in Berlin ab. Anschließend melden Sie das Gewerbe bei der Gewerbebehörde am neuen Standort in der neuen Gemeinde wieder an.
  • 3. die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern. Melden Sie Ihr Gewerbe unter der bisherigen Rechtsform ab. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe mit einer Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform wieder an.
Hinweise:
  1. Bleibt Ihr Gewerbebetrieb bestehend und Sie möchten lediglich die teilweise Aufgabe einzelner gewerblicher Tätigkeiten mitteilen, können Sie dies freiwillig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. (siehe „Weiterführende Informationen")
  2. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde (bei Verlegung innerhalb Berlins) an einen neuen Standort verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung beim Ordnungsamt des neuen Betriebsstandortes. (siehe „Weiterführende Informationen")

Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeabmeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Abmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe vollständig aufgeben, außerhalb von Berlin verlegen oder die Rechtsform ändern.
    Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei:
    • Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
    • KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
  • Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig vorzunehmen
    Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit Einstellung des Gewerbebetriebes, der Verlegung in eine andere Gemeinde (außerhalb Berlins), oder bei Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeabmeldung
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeabmeldung.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet.

Für Sie zuständig

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