Gewerbe abmelden am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis auf postalischen Versand!

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund einer aktuellen Systemumstellung in den Fachbereichen Gewerbe der Berliner Ordnungsämter Ihre angezeigten Gewerbemeldungen - ohne Nutzung eines BundID-Kontos - per Post bestätigt werden müssen. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Update zur Software-Umstellung bei den bezirklichen Gewerbeämtern

Nach einer Umstellung der Software zur Bearbeitung von gewerblichen Anzeigen und
Erlaubnissen kommt es aufgrund technischer Hindernisse weiterhin zu Verzögerungen in der
Bearbeitung von Vorgängen. Die zuständige Senatsverwaltung sowie das zuständige
Personal im Bezirksamt Neukölln arbeiten daran, schnellstmöglich den Normalbetrieb zu
ermöglichen.

Die telefonische Erreichbarkeit über das Bürgertelefon 030/90239-6699 und die
Bearbeitung von Meldungen, die über das Ordnungsamt Online eingehen, ist weiterhin
gesichert, jedoch können auch hier Einschränkungen in der Bearbeitung sichtbar werden.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Öffnungszeiten

  • Montag

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Dienstag

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Mittwoch

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Donnerstag

      Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Freitag

      Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

Hinweis für Terminkunden

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • M171
  • S-Bahn

    • Neukölln: S41, S42
  • U-Bahn

    • Grenzallee: U7

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbe abmelden

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") aufgeben.

Dies ist der Fall, wenn:
  • 1. Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig beenden bzw. einstellen möchten.
  • 2. Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (außerhalb Berlins) verlegen. Melden Sie in diesem Fall Ihr Gewerbe bei der Gewerbebehörde am neuen Standort in der neuen Gemeinde an und teilen Sie dort mit, dass Ihr Gewerbe in Berlin abgemeldet werden soll.
  • 3. die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern. Melden Sie Ihr Gewerbe unter der bisherigen Rechtsform ab. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe mit einer Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform wieder an.
Hinweise:
  1. Bleibt Ihr Gewerbebetrieb bestehen und Sie möchten lediglich die teilweise Aufgabe einzelner gewerblicher Tätigkeiten mitteilen, können Sie dies freiwillig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. (siehe „Weiterführende Informationen")
  2. Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde (bei Verlegung innerhalb Berlins) an einen neuen Standort verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung beim Ordnungsamt des neuen Betriebsstandortes. (siehe „Weiterführende Informationen")
Die zuständige Behörde leitet die Gewerbeabmeldung auch an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Der Zweck der Abmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

Verfahrensablauf
  1. Sie melden Ihr Gewerbe online über den unten stehenden Link (mit oder ohne BundID-Konto) oder über das PDF-Formular vor Ort im Ordnungsamt ab.
  2. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
  3. Die Gewerbebestätigung wird bei einer Online-Anzeige mit BundID-Konto, direkt an Ihr BundID-Konto zugestellt. Sofern Sie kein BundID-Konto haben, erhalten Sie die Gewerbebestätigung per Post. Vor Ort wird Ihnen die Gewerbebestätigung ausgehändigt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe vollständig aufgeben, außerhalb von Berlin verlegen oder die Rechtsform ändern.
    Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
    Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei:
    • Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
    • KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
  • Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig vorzunehmen
    Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit Einstellung des Gewerbebetriebes, der Verlegung in eine andere Gemeinde (außerhalb Berlins), oder bei Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeabmeldung
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeabmeldung.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet.