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Gewerbe abmelden am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, 14160 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4660
- Fax: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Dienstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Mittwoch
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Keine Sprechstunde
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Donnerstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Freitag
-
Keine Sprechstunde
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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U-Bahn
-
Bus
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Braillestr.
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- M48
- 188
- 283
- N88
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbe abmelden
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") aufgeben.
Dies ist der Fall, wenn:
Dies ist der Fall, wenn:
- 1. Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig beenden bzw. einstellen möchten.
- 2. Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (außerhalb Berlins) verlegen. Melden Sie in diesem Fall Ihr Gewerbe bei der Gewerbebehörde am neuen Standort in der neuen Gemeinde an und teilen Sie dort mit, dass Ihr Gewerbe in Berlin abgemeldet werden soll.
- 3. die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern. Melden Sie Ihr Gewerbe unter der bisherigen Rechtsform ab. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe mit einer Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform wieder an.
- Bleibt Ihr Gewerbebetrieb bestehen und Sie möchten lediglich die teilweise Aufgabe einzelner gewerblicher Tätigkeiten mitteilen, können Sie dies freiwillig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. (siehe „Weiterführende Informationen")
- Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde (bei Verlegung innerhalb Berlins) an einen neuen Standort verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung beim Ordnungsamt des neuen Betriebsstandortes. (siehe „Weiterführende Informationen")
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Online-Gewerbeabmeldung mit BundID-Konto für die Unternehmensrechtsformen: Einzelunternehmen, GbR (mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter), GmbH
Für die Nutzung dieses Online-Dienstes ist ein BundID-Konto erforderlich. Für die Einrichtung eines BundID-Kontos sind ein Benutzername und ein Passwort ausreichend.
Sie können die Meldung direkt über das BundID-Konto online einreichen.
Die Gewerbeabmeldebestätigung erhalten Sie elektronisch in Ihr BundID-Konto. -
Online-Gewerbeabmeldung für die Unternehmensrechtsformen: AG, e.K., GbR (mit juristischen Personen als Gesellschafter), GmbH i.G., GmbH & Co KG, KG, OHG, sonstige Kapitalgesellschaften nach inländischen Recht, sonstige Personengesellschaften nach inländischen Recht, UG, UG i.G.
Für die Nutzung dieses Online-Dienstes müssen Sie sich nicht registrieren. Sie können die Meldung direkt online einreichen.
Die Gewerbeabmeldebestätigung erhalten Sie per Post.
Für alle anderen Unternehmensformen gibt es derzeit kein Onlineverfahren. Nutzen Sie bitte die PDF-Formulare.
Voraussetzungen
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Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe vollständig aufgeben, außerhalb von Berlin verlegen oder die Rechtsform ändern.
Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei:
- Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
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Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig vorzunehmen
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit Einstellung des Gewerbebetriebes, der Verlegung in eine andere Gemeinde (außerhalb Berlins), oder bei Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
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Gewerbeabmeldung
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeabmeldung. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet.