Gewerbe abmelden am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Die persönliche Sprechzeit findet ausschließlich für TERMIN-Kunden*innen statt.
Im Dienstgebäude herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Es können nur Anliegen bearbeitet werden, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf liegen.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
ACHTUNG!!!
Das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf bietet ausschließlich für Terminkunden*innen die Möglichkeit, ihr Anliegen in einer persönlichen Sprechzeit zu erledigen.
Im gesamten Dienstgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Bitte beachten Sie, dass nur Anliegen bearbeitet werden können, für die das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf örtlich zuständig ist!
Über die Sprechzeit hinaus stehen wir Ihnen weiterhin unter dem Bürgertelefon Tel. (030) 9029-29000, per E-Mail oder über das Onlineportal des Ordnungsamtes zur Verfügung.
Für die Erteilung von Erlaubnissen für Gaststättenbetriebe mit Ausschank alkoholischer Getränke (“Gaststättenerlaubnisse”) ist eine Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10.00 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!
Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um pünktliches Erscheinen. Verspätet zum Termin erscheinende Kunden*innen können ggf. nicht mehr bedient werden.
Das Tragen einer medizinischen Maske im Dienstgebäude ist verpflichtend.
Es können nur Anliegen bearbeitet werden, die im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf liegen.
Pro Termin ist die Bearbeitung EINES Anliegens möglich. Haben Sie mehrere Anliegen (z.B. 3 Gewerbeanmeldungen), müssen entsprechend viele Termine (im Beispiel: 3) gebucht werden.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Gewerbe abmelden
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") aufgeben. Dies ist der Fall, wenn:
- 1. Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig beenden bzw. einstellen möchten.
- 2. Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (außerhalb Berlins) verlegen. Melden Sie in diesem Fall Ihr Gewerbe bei Ihrem bisher zuständigen Ordnungsamt in Berlin ab. Anschließend melden Sie das Gewerbe bei der Gewerbebehörde am neuen Standort in der neuen Gemeinde wieder an.
- 3. die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern. Melden Sie Ihr Gewerbe unter der bisherigen Rechtsform ab. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe mit einer Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform wieder an.
- Bleibt Ihr Gewerbebetrieb bestehend und Sie möchten lediglich die teilweise Aufgabe einzelner gewerblicher Tätigkeiten mitteilen, können Sie dies freiwillig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. (siehe „Weiterführende Informationen")
- Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde (bei Verlegung innerhalb Berlins) an einen neuen Standort verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung beim Ordnungsamt des neuen Betriebsstandortes. (siehe „Weiterführende Informationen")
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe vollständig aufgeben, außerhalb von Berlin verlegen oder die Rechtsform ändern.
Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).
Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei:
- Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende,
- Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter,
- KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand)
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Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig vorzunehmen
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit Einstellung des Gewerbebetriebes, der Verlegung in eine andere Gemeinde (außerhalb Berlins), oder bei Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
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Gewerbeabmeldung
Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeabmeldung.
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Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
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Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks im dem sich der Betriebssitz Ihres Unternehmens befindet.
Weitere Sprachen
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)
Erläuterung der Symbole
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Nahverkehr
U-Bahn Fehrbelliner Platz: U3, U7
Bus Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115