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99107012017000
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise:
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
-
Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
• Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
• Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) -
Altersgrenze und Erwerbsminderung
- Bezug einer vorgezogenen Altersrente
- das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
- befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
-
Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick