Hilfe zum Lebensunterhalt am Standort Amt für Soziales Lichtenberg

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Information des Amtes für Soziales hat erweiterte Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 14:30 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 13:30 bis 14:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Information nimmt Anträge und Unterlagen entgegen und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und zuständigen Bearbeitern.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise:
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
-
Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
• Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
• Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) -
Altersgrenze und Erwerbsminderung
- Bezug einer vorgezogenen Altersrente
- das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
- befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
-
Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen
-
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
-
Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
- Kontoauszüge
-
Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Amt für Soziales Lichtenberg
Nahverkehr
S-Bahn S 5, S 7, S 75 Friedrichsfelde Ost
U-Bahn U 5 Friedrichsfelde
Bus 108, 194 Bildungs- und Verwaltungszentrum
Tram M 17, 27, 37 Am Tierpark oder Rhinstraße