121829
99107012017000
326644

Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen am Standort Amt für Soziales - Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

Stadtplan Berlin.de
 große Karte

Öffnungszeiten

Montag
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Dienstag
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Mittwoch
Sprechstunde nur für Flüchtlinge aus der Ukraine von 08:30 bis 11:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:00 Uhr erforderlich!)
Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)
Freitag
Nur Sprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene Personen sowie Anträge für Flüchtlinge aus der Ukraine von 08:30 bis 11:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:00 Uhr erforderlich!)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Ab dem 16.01.2023 finden die allgemeinen Sprechstunden des Amtes für Soziales in der Galerie im Rathaus Wedding und im Raum 337 in der Müllerstr. 146 statt.

Die Publikumssteuerung für den Bereich der Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt befindet sich in der 3. Etage im Raum 337.

Es gelten auch hier weiterhin folgende Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)

Die Publikumssteuerung für die Fachstelle Soziale Wohnhilfe (Obdachlosenhilfe / Leistungen nach dem AsylbLG / Ordnungsrechtliche Unterbringung) befindet sich weiterhin in der Galerie Wedding.

Es gelten weiterhin die folgenden Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr (Anmeldung vor Ort bis 11:30 Uhr erforderlich!)

Freitag nur Notsprechstunde der Fachstelle Soziale Wohnhilfe für akut von Wohnungslosigkeit betroffene und mittellose Personen von 09:00 bis 11:00 Uhr

Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.

Für den Zutritt zum Bürodienstgebäude gelten auch weiterhin für alle Besucherinnen und Besucher die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln. Bitte denken Sie zum Schutz anderer und sich selbst an das Tragen einer Maske.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)

Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe, beispielsweise:

~ für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG,
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.

  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Einmalige Bedarfe, beispielsweise:

~ Erstausstattungen für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.

Voraussetzungen

  • Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
    Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
    • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Altersgrenze und Erwerbsminderung
    • Bezug einer vorgezogenen Altersrente
    oder
    • das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
    • befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
  • Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
    Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.