Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen am Standort Amt für Soziales

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweise zu den Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten

Zu den angegebenen Sprechzeiten können Sie vorstellig werden:

  • bei akuter Mittellosigkeit,
  • bei akuter Wohnungs- oder Obdachlosigkeit,
  • für Kostenübernahmen für ordnungsrechtlich zugewiesene Unterkünfte,
  • bei Leistungseinschränkungen wegen Beitragsrückständen bei der Krankenkasse.
Unterlagen können Sie per Post, Fax oder E-Mail übersenden oder vor Ort in den Hausbriefkasten einwerfen. Möchten Sie aufgrund eines anderen Anliegens persönlich vorstellig werden, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Wir bieten Termine innerhalb und außerhalb der Sprechzeiten an.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      Sprechstunde Infotheke für dringende Vorsprachen
      09.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag

      09.00 - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort sichert ein Wachschutz den Einlass und den reibungslosen Ablauf. Nach Einlass begeben Sie sich bitte zuerst zur Infotheke (EG).

Für Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII bieten wir keine Sprechstunde an. Bei diesbezügliche Anliegen kontaktieren Sie uns bitte per Briefpost, Fax oder Email (bestattungen@bezirksamt-neukoelln.de).

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe, beispielsweise:

~ für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG,
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.

  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Einmalige Bedarfe, beispielsweise:

~ Erstausstattungen für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.

Voraussetzungen

  • Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
    Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
    • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Altersgrenze und Erwerbsminderung
    • Bezug einer vorgezogenen Altersrente
    oder
    • das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
    • befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
  • Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
    Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.