Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen am Standort Amt für Soziales

Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Amt für Soziales
- Donaustraße 89-90 , 12043 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90239 - 3274
- E-Mail: soziales@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09.00 - 12.00 Uhr (ausschließlich Terminsprechstunde)
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Dienstag
-
09.00 - 12.00 Uhr
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Donnerstag
-
09.00 - 12.00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Berlin, Erkstr.
- M41
- 166
- M43
-
U Rathaus Neukölln/Alfred-Scholz-Platz
- 166
- M43
- N7
-
Geygerstr.
- M41
-
Berlin, Erkstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Zu den angegebenen Sprechzeiten begeben Sie sich bitte zuerst zur Infotheke. Ausgenommen hiervon sind Vorsprachen bei Bestattungen gem. § 74 SGB XII. Bitte melden Sie sich hierzu direkt in Raum 321/322.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
- Regelbedarf
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarfe, beispielsweise:
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.
- Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
- Einmalige Bedarfe, beispielsweise:
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
Voraussetzungen
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Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
• Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
• Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) -
Altersgrenze und Erwerbsminderung
- Bezug einer vorgezogenen Altersrente
- das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
- befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
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Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Sozialhilfe
mit Anlagen -
Gültige Personaldokumente
gegebenenfalls Meldebestätigung - Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
- Einkommensnachweise
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Vermögensnachweise
beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz - Kontoauszüge
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Mietvertrag
gegebenenfalls Mietänderungsschreiben - Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
- Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.