Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen am Standort Amt für Soziales - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Baumaßnahmen im Amt für Soziales Treptow-Köpenick vom 13. - 31.07.2026

Zur Umgestaltung der Eingangszone des Amtes für Soziales werden in der Zeit vom 13. – 31.07.2026 umfangreiche Bauarbeiten durchgeführt. Die Sprechstunden finden auch während der Bauarbeiten wie gewohnt dienstags bis freitags statt.

Der Zugang zum Haus erfolgt während der Baumaßnahmen ausschließlich über den hinteren Eingang. Bitte melden Sie sich dort bei den Mitarbeitenden des Wachschutzes, die Sie dann entsprechend weitervermitteln.

Personen, die zum Betreten des Hauses auf den Fahrstuhl angewiesen sind, melden sich bitte ebenfalls erst einmal am hinteren Eingang bei den Mitarbeitenden des Wachschutzes.

Die Toiletten für die Besuchenden unseres Amtes befinden sich direkt im Bauabschnitt, so dass Sie im Bedarfsfall bitte auf die Toiletten im Gesundheitsamt, Hans-Schmidt-Str. 16 (direkt gegenüber), ausweichen.

Sollten Sie nur Unterlagen abgeben wollen, dann nutzen Sie bitte den Außenbriefkasten vor dem Haupteingang Hans-Schmidt-Str. 18.

Aufgrund des erhöhten Publikumsverkehrs im Amt für Soziales bitten wir, Ihre Anliegen vorrangig per Telefon, E-Mail, Fax oder Post an uns zu richten. Falls dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig sein sollte, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin mit Ihrer Sachbearbeitung bzw. dem zuständigen Sozialdienst. Sollten Sie nicht zwingend auf eine Begleitperson angewiesen sein, kommen Sie bitte allein zu dem vereinbarten Termin.

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, verzichten Sie bitte auf die persönliche Abgabe von Unterlagen, sondern übersenden Sie diese per Post.

Der Einlass in das Haus erfolgt nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung).

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      keine Sprechstunde
  • Dienstag

      nach Vereinbarung
  • Mittwoch

      08:30 - 10:30 Uhr
  • Donnerstag

      nach Vereinbarung
  • Freitag

      8:30 - 10:30 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte am Eingang, Hans-Schmidt-Str. 18. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung über Ihr Eintreffen informiert.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Mehrbedarfe, beispielsweise: für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG, für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, für kostenaufwendige Ernährung, für eine dezentrale Warmwasserversorgung
  • Einmalige Bedarfe, beispielsweise: Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt, Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen

Voraussetzungen

  • Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
    Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
    • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Altersgrenze und Erwerbsminderung
    • Bezug einer vorgezogenen Altersrente
    oder
    • das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
    • befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
  • Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
    Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.