Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen am Standort Amt für Soziales

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Kontakt

  • Bezirksamt Pankow
  • Amt für Soziales
  • Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7 10405 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung
  • Tel.: (030) 90295-5126
  • Fax: (030) 90295-6513
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer mit dem Aufzug; rechts neben dem Haupteingang (Haus 2)
Behindertenparkplatz in der Fröbelstraße.

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Dienstag

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      09:00 - 11.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Mittwoch

      Nur nach Vereinbarung
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
  • Donnerstag

      09:00-11:00 Uhr (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)
      15.00 - 17.00 Uhr (Ausbildungsförderung)
      Nur nach Vereinbarung (Seniorenservice)
  • Freitag

      Nur nach Vereinbarung (Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, Teilhabe)
      Nur nach telefonischer Vereinbarung (Betreuungsbehörde)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Arbeitsgruppe Sozialdienst / Fachstelle soziale Wohnhilfe ab Oktober 2023: Montag und Mittwoch 9.00 - 11.00 Uhr

  • Hilfe zu Pflege: Aufgrund der dringenden Bearbeitung aktueller Arbeitsrückstände bietet der Bereich Hilfe zur Pflege in der Zeit vom 09.10.2023 bis 20.10.2023 keine allgemeinen Sprechzeiten an. Lediglich Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, werden von den Kolleg:innen bedient; beachten Sie hierzu bitte die Hinweise vor Ort.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe, beispielsweise:

~ für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG,
~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche,
~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,
~ für kostenaufwendige Ernährung,
~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.

  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und für Vorsorge
  • Einmalige Bedarfe, beispielsweise:

~ Erstausstattungen für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
~ Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
~ Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen,
~ Reparaturen und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.

Voraussetzungen

  • Sie haben keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen
    Zu diesen Ansprüchen gehören zum Beispiel:
    • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
    • Leistungen der Grundsicherung (Sozialgeld) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Altersgrenze und Erwerbsminderung
    • Bezug einer vorgezogenen Altersrente
    oder
    • das Rentenalter (Das Rentenalter beginnt zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Geburtsjahrgang) wurde noch nicht erreicht und
    • befristete volle Erwerbsminderung (Feststellung durch Rententräger) liegt vor
  • Niedriges Einkommen, niedriges Vermögen
    Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
    mit Anlagen
  • Gültige Personaldokumente
    gegebenenfalls Meldebestätigung
  • Nachweise der befristeten Erwerbsunfähigkeit
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
    beispielsweise für kapitalbildende Versicherungen (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz
  • Kontoauszüge
  • Mietvertrag
    gegebenenfalls Mietänderungsschreiben
  • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Bezirksamt Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

Chat

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