Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden
Hund steuerlich anmelden
Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke vom Finanzamt, die Sie persönlich im Finanzamt abholen können. Wenn Sie Ihren Hund per Post, per Fax oder per E-Mail anmelden, wird die Hundesteuermarke – soweit sie noch nicht persönlich abgeholt wurde – zusammen mit dem Hundesteuerbescheid postalisch übersandt.
Sie müssen den Hund anmelden innerhalb eines Monats
- nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
- nach Ihrem Umzug nach Berlin.
- wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;
- wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund.
- Alle Hundehaltenden müssen ihren Hund seit dem 01.01.2022 in einem zentralen Register anmelden (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
- Bestimmte Hunde müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Ablauf des Gültigkeitsdatums der Hundesteuermarke
- Verlust der Hundesteuermarke
Um Wartezeit zu vermeiden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Hundesteuernummer mitzubringen.
Voraussetzungen
-
Halterin oder Halter
Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt. -
Hundehaltung in Berlin
Sie halten den Hund in Berlin, zum Beispiel in Ihrem Berliner Haushalt. -
Frist: Anmeldung innerhalb eines Monats
- nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
- nach Ihrem Umzug nach Berlin.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung eines Hundes
(unter "Formulare")
- Falls Sie zum ersten Mal einen Hund anmelden, müssen Sie in dem Formular keine Steuernummer eintragen. In diesem Fall teilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer für die Hundehaltung zu.
- Sie können das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.
-
ggf. SEPA-Lastschriftmandat (für den Einzug der Hundesteuer)
(unter "Formulare")
- Beim SEPA-Verfahren zieht das Finanzamt die Steuer automatisch von Ihrem Konto ein. Sie müssen sich um die Bezahlung nicht mehr kümmern.
- Wahlweise können die Steuer auch selbst ans Finanzamt überweisen.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- wenige Minuten: Falls Sie persönlich den Hund anmelden. Die Hundesteuermarke bekommen Sie sofort.
- 4 Wochen: Falls Sie den Hund schriftlich anmelden. Die Hundesteuermarke wird Ihnen zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
- falls der Hund nicht von Ihnen persönlich gehalten wird, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)
Finanzamt Charlottenburg
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
Finanzamt Lichtenberg
Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
Finanzamt Mitte/Tiergarten
Finanzamt Neukölln
Finanzamt Pankow/Weißensee
Finanzamt Prenzlauer Berg
Finanzamt Reinickendorf
Finanzamt Spandau
Finanzamt Treptow-Köpenick
Finanzamt Wilmersdorf
Finanzamt Zehlendorf