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Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden

Hund steuerlich anmelden
Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke vom Finanzamt, die Sie persönlich im Finanzamt abholen können. Wenn Sie Ihren Hund per Post, per Fax oder per E-Mail anmelden, wird die Hundesteuermarke – soweit sie noch nicht persönlich abgeholt wurde – zusammen mit dem Hundesteuerbescheid postalisch übersandt.

Sie müssen den Hund anmelden innerhalb eines Monats

  • nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
  • nach Ihrem Umzug nach Berlin.

Sie müssen den Hund auch dann anmelden,
  • wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;
  • wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund.

Bitte beachten Sie
  • Alle Hundehaltenden müssen ihren Hund seit dem 01.01.2022 in einem zentralen Register anmelden (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
  • Bestimmte Hunde müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden (mehr unter "Weiterführende Informationen").
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Hinweise zu den Hundesteuermarken
Die Geltungsdauer der Hundesteuermarken 2016 - 2022 wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Wer seinen Hund in 2023 anmeldet, erhält weiterhin die Hundesteuermarke 2016 - 2022. Für Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund beim Finanzamt angemeldet haben und bereits im Besitz einer solchen Marke sind, entfällt somit der Markenwechsel zum Jahresende 2022.

  • Verlust der Hundesteuermarke
Das Finanzamt gibt bei Verlust der Hundesteuermarke eine Ersatzsteuermarke aus. Nur in diesen Fällen ist es erforderlich, die Ersatzsteuermarke persönlich im Finanzamt abzuholen, da Sie an Amtsstelle eine Erklärung zum Verlust der Hundesteuermarke abgeben müssen.

Um Wartezeit zu vermeiden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Hundesteuernummer mitzubringen.

Voraussetzungen

  • Halterin oder Halter
    Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt.
  • Hundehaltung in Berlin
    Sie halten den Hund in Berlin, zum Beispiel in Ihrem Berliner Haushalt.
  • Frist: Anmeldung innerhalb eines Monats
    • nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
    • nach Ihrem Umzug nach Berlin.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung eines Hundes
    (unter "Formulare")
    • Falls Sie zum ersten Mal einen Hund anmelden, müssen Sie in dem Formular keine Steuernummer eintragen. In diesem Fall teilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer für die Hundehaltung zu.
    • Sie können das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.
  • ggf. SEPA-Lastschriftmandat (für den Einzug der Hundesteuer)
    (unter "Formulare")
    • Beim SEPA-Verfahren zieht das Finanzamt die Steuer automatisch von Ihrem Konto ein. Sie müssen sich um die Bezahlung nicht mehr kümmern.
    • Wahlweise können die Steuer auch selbst ans Finanzamt überweisen.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • wenige Minuten: Falls Sie persönlich den Hund anmelden. Die Hundesteuermarke bekommen Sie sofort.
  • 4 Wochen: Falls Sie den Hund schriftlich anmelden. Die Hundesteuermarke wird Ihnen zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt.

Zuständige Behörden

  • im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
  • falls der Hund nicht von Ihnen persönlich gehalten wird, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)

Finanzamt Charlottenburg

(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Charlottenburg)

Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg

Finanzamt Lichtenberg

Finanzamt Marzahn-Hellersdorf

Finanzamt Mitte/Tiergarten

(zuständig für Mitte - Nur für Ortsteile Mitte und Tiergarten)

Finanzamt Neukölln

Finanzamt Pankow/Weißensee

(zuständig für Pankow - Nur für die Ortsteile Pankow und Weißensee)

Finanzamt Prenzlauer Berg

(zuständig für Pankow - Nur für den Ortsteil Prenzlauer Berg)

Finanzamt Schöneberg

(zuständig für Tempelhof-Schöneberg - Nur für Schöneberg)

Finanzamt Spandau

Finanzamt Steglitz

(zuständig für Steglitz-Zehlendorf - Nur für Steglitz)

Finanzamt Tempelhof

(zuständig für Tempelhof-Schöneberg - Nur für Tempelhof)

Finanzamt Treptow-Köpenick

Finanzamt Wedding

(zuständig für Mitte - Nur für den Ortsteil Wedding)

Finanzamt Wilmersdorf

(zuständig für Charlottenburg-Wilmersdorf - Nur für Wilmersdorf)

Finanzamt Zehlendorf

(zuständig für Steglitz-Zehlendorf - Nur für Zehlendorf)