Hundesteuer - Hund anmelden
Hund steuerlich anmelden
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke vom Finanzamt, die Sie persönlich im Finanzamt abholen können. Melden Sie Ihren Hund per Post, per Fax oder per E-Mail wird die Hundesteuermarke – soweit sie noch nicht persönlich abgeholt wurde – zusammen mit dem Hundesteuerbescheid postalisch übersandt.
Sie müssen den Hund anmelden innerhalb eines Monats
- nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
- nach Ihrem Umzug nach Berlin.
- wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;
- wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund.
Mehr zum Thema: FAQ Hundesteuer
Bitte beachten Sie:
Bestimmte Hunde müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden. Mehr zum Thema: Hundehaltung - Anmeldung - Gefährlicher Hund
Hinweise zu den Hundesteuermarken 2016-2022:
- Ablauf des Gültigkeitsdatums der Hundesteuermarke
- Verlust der Hundesteuermarke
Um Wartezeit zu vermeiden, vergessen Sie bitte nicht Ihre Hundesteuernummer mitzubringen.
Voraussetzungen
-
Halterin oder Halter
Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt. -
Hundehaltung in Berlin
Sie halten den Hund in Berlin, zum Beispiel in Ihrem Berliner Haushalt.
Erforderliche Unterlagen
-
Formular "Anmeldung eines Hundes"
siehe Abschnitt "Formulare"
Falls Sie zum ersten Mal einen Hund anmelden, müssen Sie in dem Formular keine Steuernummer eintragen. In diesem Fall teilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer für die Hundehaltung zu.
Sie können uns das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben. -
Für den Einzug der Hundesteuer: SEPA-Lastschriftmandat
siehe Abschnitt "Formulare"
Beim SEPA-Verfahren zieht das Finanzamt die Steuer automatisch von Ihrem Konto ein. Sie müssen sich um die Bezahlung nicht mehr kümmern.
Wahlweise können die Steuer auch selbst ans Finanzamt überweisen.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- Falls Sie persönlich den Hund bei uns anmelden: wenige Minuten. Die Hundesteuermarke bekommen Sie sofort.
- Ansonsten bekommen Sie die Hundesteuermarke nach etwa 4 Wochen zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt.
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
- falls der Hund nicht von Ihnen persönlich gehalten wird, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)