Hundehaltung - Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden. Im Regelfall ist für den Hund dann eine Hundesteuer zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Zahlung der Hundesteuer befreien lassen.
Möglicherweise müssen Sie dann zwar keine Hundesteuer zahlen. Aber erst wenn der Hund angemeldet ist, bekommt er eine Hundesteuermarke.
Voraussetzungen
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Sie haben den Hund bei Ihrem Finanzamt angemeldet.
Die Anmeldung eines Hundes ist Voraussetzung für den Antrag auf Steuerbefreiung. -
Blindenführhund
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oder: Hund zur Unterstützung bestimmter Personen
Hund, der ausschließlich und notwendig dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient. -
oder: Hund, der in der Ausbildung zu Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhunden steht
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oder: Hund, der die Prüfung für Sanitäts- oder Rettungshunde bestanden hat und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung steht
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oder: Hund aus einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
Wenn Sie einen Hund aus einem Tierheim, Tierasyl oder einer ähnlichen Einrichtung des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen haben, ist der Hund für ein Kalenderjahr von der Hundesteuer befreit. Wird der Hund nach dem 31.12.2021 erworben, ist der Hund für fünf Jahre von der Hundesteuer befreit. -
oder: Bezug von bestimmten Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes nach dem Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch beziehen, ist das Halten eines Hundes ab dem 01.01.2022 von der Hundesteuer befreit.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Steuerbefreiung nach Hundesteuergesetz
(unter "Formulare")
Der Antrag auf Steuerbefreiung ist schriftlich oder elektronisch bei Ihrem für die Hundesteuer zuständigen Finanzamt zu stellen. -
Belege
Bitte fügen Sie die entsprechenden Belege (Rentenbescheid, Bescheid der Agentur für Arbeit, Ausbildungsnachweis des Hundes, Schwerbeschädigtenausweis u. ä.) Ihrem Antrag bei.
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Finanzamt, bei dem der Hund angemeldet ist.
Finanzamt Charlottenburg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Charlottenburg
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Finanzamt Lichtenberg
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Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
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Finanzamt Mitte/Tiergarten
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Finanzamt Neukölln
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Finanzamt Pankow/Weißensee
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Finanzamt Prenzlauer Berg
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Finanzamt Reinickendorf
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Finanzamt Schöneberg
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Finanzamt Spandau
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Finanzamt Steglitz
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Finanzamt Tempelhof
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Finanzamt Treptow-Köpenick
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Finanzamt Wedding
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Finanzamt Wilmersdorf
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Finanzamt Zehlendorf
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