330628
99102013010000

Hundehaltung - Befreiung von der Hundesteuer beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden. Im Regelfall ist für den Hund dann eine Hundesteuer zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Zahlung der Hundesteuer befreien lassen.

Möglicherweise müssen Sie dann zwar keine Hundesteuer zahlen. Aber erst wenn der Hund angemeldet ist, bekommt er eine Hundesteuermarke.

Voraussetzungen

  • Sie haben den Hund bei Ihrem Finanzamt angemeldet.
    Die Anmeldung eines Hundes ist Voraussetzung für den Antrag auf Steuerbefreiung.
  • Blindenführhund
  • oder: Hund zur Unterstützung bestimmter Personen
    Hund, der ausschließlich und notwendig dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient.
  • oder: Hund, der in der Ausbildung zu Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhunden steht
  • oder: Hund, der die Prüfung für Sanitäts- oder Rettungshunde bestanden hat und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung steht
  • oder: Hund aus einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
    Wenn Sie einen Hund aus einem Tierheim, Tierasyl oder einer ähnlichen Einrichtung des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen haben, ist der Hund für ein Kalenderjahr von der Hundesteuer befreit. Wird der Hund nach dem 31.12.2021 erworben, ist der Hund für fünf Jahre von der Hundesteuer befreit.
  • oder: Bezug von bestimmten Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes nach dem Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch beziehen, ist das Halten eines Hundes ab dem 01.01.2022 von der Hundesteuer befreit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Steuerbefreiung nach Hundesteuergesetz
    (unter "Formulare")
    Der Antrag auf Steuerbefreiung ist schriftlich oder elektronisch bei Ihrem für die Hundesteuer zuständigen Finanzamt zu stellen.
  • Belege
    Bitte fügen Sie die entsprechenden Belege (Rentenbescheid, Bescheid der Agentur für Arbeit, Ausbildungsnachweis des Hundes, Schwerbeschädigtenausweis u. ä.) Ihrem Antrag bei.

Gebühren

keine

Zuständige Behörden

Finanzamt, bei dem der Hund angemeldet ist.

Finanzamt Charlottenburg

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Charlottenburg

Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg

Finanzamt Lichtenberg

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Lichtenberg

Finanzamt Marzahn-Hellersdorf

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Marzahn-Hellersdorf

Finanzamt Mitte/Tiergarten

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Mitte/Tiergarten

Finanzamt Neukölln

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Neukölln

Finanzamt Pankow/Weißensee

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Pankow/Weißensee

Finanzamt Prenzlauer Berg

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Prenzlauer Berg

Finanzamt Reinickendorf

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Reinickendorf

Finanzamt Schöneberg

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Schöneberg

Finanzamt Spandau

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Spandau

Finanzamt Steglitz

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Steglitz

Finanzamt Tempelhof

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Tempelhof

Finanzamt Treptow-Köpenick

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Treptow-Köpenick

Finanzamt Wedding

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Wedding

Finanzamt Wilmersdorf

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Wilmersdorf

Finanzamt Zehlendorf

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Finanzamt Zehlendorf