Hundehaltung - Hund im Hunderegister registrieren

Wenn Sie in Berlin dauerhaft einen Hund halten, müssen Sie diesen im zentralen Register (Hunderegister) registrieren. Das Hunderegister dient unter anderem der Identifizierung von Hunden oder der Ermittlung der letzten Halterin oder des letzten Halters bei herrenlosen Hunden.

Hinweis: Ab dem 01.01.2024 gilt die An- und Abmeldung eines Hundes beim zentralen Register gleichzeitig als steuerliche An- und Abmeldung beim Finanzamt. Damit entfällt für Sie die zusätzliche An- und Abmeldung Ihres Hundes bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt.

Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmitteilung
Im Hunderegister müssen Sie:
  • Ihren Hund mit Beginn der Haltung anmelden,
  • Ihren Hund wegen Tod des Hundes, Verlust des Hundes oder Aufgabe der Hundehaltung abmelden
  • oder eine Änderungsmitteilung machen, zum Beispiel falls Sie umziehen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Registrierung online vornehmen wollen:
1. Legen Sie sich ein Halterkonto an und tragen Ihren Hund / Ihre Hunde im zentralen Register ein oder aus.

2. Zahlen Sie die Gebühren online oder nachträglich.

3. Sie erhalten einen Kostenbescheid über die Höhe der Gebühren zugesandt. Dieser dient Ihnen als Nachweis für die Eintragung eines Hundes. Die Abmeldung eines Hundes sowie Änderungsmitteilungen sind gebührenfrei.

Wenn Sie die Registrierung schriftlich oder telefonisch vornehmen wollen:
1. Füllen Sie das Formular aus und schicken es an das beliehene Unternehmen GovConnect GmbH oder Sie rufen die GovConnect GmbH an.

2. Nach Anmeldung bekommen Sie einen Kostenbescheid über die Höhe der Gebühren zugesandt. Dieser dient Ihnen als Nachweis für die Eintragung eines Hundes. Die Abmeldung eines Hundes sowie Änderungsmitteilungen sind gebührenfrei.

Die Nichtanmeldung eines Hundes in Berlin sowie der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht bei Änderungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind Halterin oder Halter eines Hundes
  • Berlin ist der dauerhalte Haltungsort des Hundes
  • Beginn der Haltung
    Bei Beginn der Haltung muss der Hund unverzüglich im zentralen Register angemeldet werden.
  • Ende der Haltung
    Melden Sie Ihren Hund ab bei Tod des Hundes, Verlust des Hundes oder Aufgabe der Hundehaltung.
  • Änderung
    Machen Sie eine Änderungsmitteilung, zum Beispiel falls Sie (mit dem Hund) umziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung, Abmeldung oder Änderungsmitteilung im Hunderegister
    Online, schriftlich (mit Formular) oder telefonisch möglich
    • Online-Abwicklung: Sie müssen sich ein Halterkonto anlegen. Der Microsoft Internet Explorer (Browser) wird nicht unterstützt.
    • schriftliche Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmitteilung per Post oder E-Mail möglich
    • telefonische Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmitteilung möglich
  • Angaben zur Halterin oder zum Halter
  • Angaben zum Hund
    • Beginn der Haltung
    • Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, ggf. Plakettennummer (bei Listenhunden)
  • Transponder-Nummer des Hundes
    Die 15-stellige Nummer des Chips, die das tierärztliche Fachpersonal ihrem Hund eingesetzt hat. Sie finden diese Nummer zum Beispiel in Ihrem EU-Heimtierausweis.

Gebühren

Bezahlung möglich: pmPayment im Online-Antragsverfahren, nachträgliche SEPA-Lastschrift mit Bankdaten aus dem Gebührenbescheid oder nachträglich über den pmPayment-QR-Code auf einem elektronischen Weg.

  • Keine: Für die Abmeldung eines Hundes oder Änderungsmitteilung
  • 17,50 Euro je Hund bei Online-Anmeldung
  • 26,50 Euro je Hund bei schriftlicher oder telefonischer Anmeldung

Hinweise zur Zuständigkeit

GovConnect GmbH (beliehenes Unternehmen)
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg

Telefon: 0441 36177990
E-Mail: info@hunderegister.berlin.de
Kontaktformular

Telefonsprechzeiten

  • Mo., Di., Mi., Do.: 09:00-16:00 Uhr
  • Fr.: 09:00-13:00 Uhr

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