Hundehaltung - Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn steuerlich bei Ihrem Finanzamt und ordnungsrechtlich beim zentralen Register für Hunde (Hunderegister) anzumelden. Die Anmeldung eines Hundes beim zentralen Register gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt.
Für die Beantragung einer Hundesteuerbefreiung oder bei Haltung eines nicht steuerbaren Hundes müssen Sie sich jedoch zusätzlich an Ihr Finanzamt wenden.
Für die Beantragung einer Hundesteuerbefreiung oder bei Haltung eines nicht steuerbaren Hundes müssen Sie sich jedoch zusätzlich an Ihr Finanzamt wenden.
Voraussetzungen
- Sie haben den Hund im Hunderegister oder direkt bei Ihrem Finanzamt angemeldet.
- Sie haben einen Blindenführhund
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oder Sie haben einen Hund zur Unterstützung bestimmter Personen
Hund, der ausschließlich und notwendig dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient. - oder Sie haben einen Hund, der in der Ausbildung zu Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhunden steht
- oder Sie haben einen Hund, der die Prüfung für Sanitäts- oder Rettungshunde bestanden hat und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung steht
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oder Sie haben einen Hund aus einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung
Wenn Sie einen Hund aus einem Tierheim, Tierasyl oder einer ähnlichen Einrichtung des Tierschutzes in den Haushalt aufgenommen haben, ist der Hund für fünf Kalenderjahre von der Hundesteuer befreit. -
oder Sie beziehen bestimmte Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Sie Bürgergeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes nach dem Zweiten Abschnitt des Zweiten Kapitels des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch beziehen, ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Steuerbefreiung nach Hundesteuergesetz
(unter "Formulare")
Bitte senden Sie das Formular „Antrag auf Steuerbefreiung“ ausgefüllt und unterschrieben per Post an das für Ihre Hundesteuer zuständige Finanzamt. -
Belege
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Belege (Rentenbescheid, Bescheid der Agentur für Arbeit, Ausbildungsnachweis des Hundes, Schwerbeschädigtenausweis, Übernahmevertrag mit dem Tierheim u. ä.) bei.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Fragen und Antworten zur Hundesteuer in Berlin (Senatsverwaltung für Finanzen)
- Merkblatt Hundesteuerbefreiung bei Schwerbehinderung (Senatsverwaltung für Finanzen)
- Merkblatt Hundesteuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen (Senatsverwaltung für Finanzen)
- Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden (Dienstleistung)
- Hunderegister - Anmeldung/Abmeldung eines Hundes (Dienstleistung)