Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden am Standort Finanzamt Treptow-Köpenick

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      geschlossen
  • Dienstag

      08:00-14:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Nahverkehr

Bus
  • Brandenburgplatz: 269
Sbahn
  • Köpenick: S3
Tram
  • Brandenburgplatz: 60, 61

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.

Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden

Hund steuerlich anmelden
Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke vom Finanzamt, die Sie persönlich im Finanzamt abholen können. Wenn Sie Ihren Hund per Post, per Fax oder per E-Mail anmelden, wird die Hundesteuermarke – soweit sie noch nicht persönlich abgeholt wurde – zusammen mit dem Hundesteuerbescheid postalisch übersandt.

Sie müssen den Hund anmelden innerhalb eines Monats
  • nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
  • nach Ihrem Umzug nach Berlin.

Sie müssen den Hund auch dann anmelden,
  • wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;
  • wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund.

Bitte beachten Sie
  • Alle Hundehaltenden müssen ihren Hund seit dem 01.01.2022 in einem zentralen Register anmelden (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
  • Bestimmte Hunde müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden (mehr unter "Weiterführende Informationen").
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Hinweise zu den Hundesteuermarken
Die Geltungsdauer der Hundesteuermarken 2016 - 2022 wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Wer seinen Hund in 2023 anmeldet, erhält weiterhin die Hundesteuermarke 2016 - 2022. Für Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund beim Finanzamt angemeldet haben und bereits im Besitz einer solchen Marke sind, entfällt somit der Markenwechsel zum Jahresende 2022.

  • Verlust der Hundesteuermarke
Das Finanzamt gibt bei Verlust der Hundesteuermarke eine Ersatzsteuermarke aus. Nur in diesen Fällen ist es erforderlich, die Ersatzsteuermarke persönlich im Finanzamt abzuholen, da Sie an Amtsstelle eine Erklärung zum Verlust der Hundesteuermarke abgeben müssen.

Um Wartezeit zu vermeiden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Hundesteuernummer mitzubringen.

Voraussetzungen

  • Halterin oder Halter
    Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt.
  • Hundehaltung in Berlin
    Sie halten den Hund in Berlin, zum Beispiel in Ihrem Berliner Haushalt.
  • Frist: Anmeldung innerhalb eines Monats
    • nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
    • nach Ihrem Umzug nach Berlin.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung eines Hundes
    (unter "Formulare")
    • Falls Sie zum ersten Mal einen Hund anmelden, müssen Sie in dem Formular keine Steuernummer eintragen. In diesem Fall teilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer für die Hundehaltung zu.
    • Sie können das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.
  • ggf. SEPA-Lastschriftmandat (für den Einzug der Hundesteuer)
    (unter "Formulare")
    • Beim SEPA-Verfahren zieht das Finanzamt die Steuer automatisch von Ihrem Konto ein. Sie müssen sich um die Bezahlung nicht mehr kümmern.
    • Wahlweise können die Steuer auch selbst ans Finanzamt überweisen.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • wenige Minuten: Falls Sie persönlich den Hund anmelden. Die Hundesteuermarke bekommen Sie sofort.
  • 4 Wochen: Falls Sie den Hund schriftlich anmelden. Die Hundesteuermarke wird Ihnen zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
  • falls der Hund nicht von Ihnen persönlich gehalten wird, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)

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