Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden am Standort Finanzamt Treptow-Köpenick

Kontakt
- Finanzamt Treptow-Köpenick
- Finanzamt Treptow-Köpenick
- Seelenbinderstr. 99, 12555 Berlin
- Tel.: (030) 9024 12-0
- Fax: (030) 9024 12-900
- E-Mail: poststelle@fa-treptow-koepenick.verwalt-berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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geschlossen
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Dienstag
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08:00-14:00 Uhr
-
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr
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Donnerstag
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12:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Nahverkehr
- Bus
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- Brandenburgplatz: 269
- Sbahn
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- Köpenick: S3
- Tram
-
- Brandenburgplatz: 60, 61
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden
Hund steuerlich anmelden
Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke vom Finanzamt, die Sie persönlich im Finanzamt abholen können. Wenn Sie Ihren Hund per Post, per Fax oder per E-Mail anmelden, wird die Hundesteuermarke – soweit sie noch nicht persönlich abgeholt wurde – zusammen mit dem Hundesteuerbescheid postalisch übersandt.
Sie müssen den Hund anmelden innerhalb eines Monats
Die Geltungsdauer der Hundesteuermarken 2016 - 2022 wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Wer seinen Hund in 2023 anmeldet, erhält weiterhin die Hundesteuermarke 2016 - 2022. Für Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund beim Finanzamt angemeldet haben und bereits im Besitz einer solchen Marke sind, entfällt somit der Markenwechsel zum Jahresende 2022.
Um Wartezeit zu vermeiden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Hundesteuernummer mitzubringen.
Halten Sie einen Hund, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden. Der Hund bekommt dann eine Hundesteuermarke vom Finanzamt, die Sie persönlich im Finanzamt abholen können. Wenn Sie Ihren Hund per Post, per Fax oder per E-Mail anmelden, wird die Hundesteuermarke – soweit sie noch nicht persönlich abgeholt wurde – zusammen mit dem Hundesteuerbescheid postalisch übersandt.
Sie müssen den Hund anmelden innerhalb eines Monats
- nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
- nach Ihrem Umzug nach Berlin.
- wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund;
- wenn der Hund von der Hundesteuer befreit ist, zum Beispiel ein Blindenhund.
- Alle Hundehaltenden müssen ihren Hund seit dem 01.01.2022 in einem zentralen Register anmelden (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
- Bestimmte Hunde müssen Sie zusätzlich beim Ordnungsamt anmelden (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Die Geltungsdauer der Hundesteuermarken 2016 - 2022 wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Wer seinen Hund in 2023 anmeldet, erhält weiterhin die Hundesteuermarke 2016 - 2022. Für Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund beim Finanzamt angemeldet haben und bereits im Besitz einer solchen Marke sind, entfällt somit der Markenwechsel zum Jahresende 2022.
- Verlust der Hundesteuermarke
Um Wartezeit zu vermeiden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Hundesteuernummer mitzubringen.
Voraussetzungen
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Halterin oder Halter
Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt. -
Hundehaltung in Berlin
Sie halten den Hund in Berlin, zum Beispiel in Ihrem Berliner Haushalt. -
Frist: Anmeldung innerhalb eines Monats
- nach dem Kauf oder der Geburt des Hundes oder
- nach Ihrem Umzug nach Berlin.
Erforderliche Unterlagen
-
Anmeldung eines Hundes
(unter "Formulare")
- Falls Sie zum ersten Mal einen Hund anmelden, müssen Sie in dem Formular keine Steuernummer eintragen. In diesem Fall teilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer für die Hundehaltung zu.
- Sie können das Formular per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.
-
ggf. SEPA-Lastschriftmandat (für den Einzug der Hundesteuer)
(unter "Formulare")
- Beim SEPA-Verfahren zieht das Finanzamt die Steuer automatisch von Ihrem Konto ein. Sie müssen sich um die Bezahlung nicht mehr kümmern.
- Wahlweise können die Steuer auch selbst ans Finanzamt überweisen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- wenige Minuten: Falls Sie persönlich den Hund anmelden. Die Hundesteuermarke bekommen Sie sofort.
- 4 Wochen: Falls Sie den Hund schriftlich anmelden. Die Hundesteuermarke wird Ihnen zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugeschickt.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
- falls der Hund nicht von Ihnen persönlich gehalten wird, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)