Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden am Standort Finanzamt Neukölln
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- Finanzamt Neukölln
- Finanzamt Neukölln
- Thiemannstr. 1 , 12059 Berlin
- Tel.: (030) 9024 16-0
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Öffnungszeiten
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geschlossen
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Dienstag
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08:00-14:00 Uhr
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Mittwoch
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08:00-14:00 Uhr
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Donnerstag
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12:00-18:00 Uhr
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Freitag
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geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- S Sonnenallee: M41, 171
- S-Bahn
-
- Sonnenallee: S41, S42
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Hundehaltung - Hund steuerlich anmelden
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn steuerlich anzumelden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Halten eines Hundes von der Hundesteuer befreit (mehr unter "Weiterführende Informationen“).
Verfahrensablauf
Ihnen stehen zwei Wege zur Verfügung, Ihren Hund steuerlich anzumelden: durch die Registrierung/Anmeldung beim Hunderegister oder durch die Anmeldung beim Finanzamt.
1. Registrierung/Anmeldung beim Hunderegister
Wenn Sie Ihren Hund angemeldet haben, erhalten Sie nach ca. 4 Wochen unaufgefordert einen Bescheid von Ihrem Finanzamt. Die Verpflichtung, dass Ihr Hund eine Hundesteuermarke tragen muss, ist ab dem 01.01.2024 weggefallen. Es werden daher keine Hundesteuermarken mehr durch die Finanzämter ausgegeben.
Verfahrensablauf
Ihnen stehen zwei Wege zur Verfügung, Ihren Hund steuerlich anzumelden: durch die Registrierung/Anmeldung beim Hunderegister oder durch die Anmeldung beim Finanzamt.
1. Registrierung/Anmeldung beim Hunderegister
- Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn ordnungsrechtlich beim zentralen Register für Hunde (Hunderegister) anzumelden. Das können Sie online, schriftlich per Post oder telefonisch erledigen (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
- Die Anmeldung eines Hundes beim Hunderegister gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Sie müssen Ihren Hund dann nicht mehr zusätzlich beim Finanzamt steuerlich anmelden.
- Die Anmeldung können Sie elektronisch mithilfe der Steuer-Onlineplattform ELSTER oder schriftlich per Post mithilfe des Formulars „Anmeldung eines Hundes“ vornehmen.
- Wenn Sie Ihren Hund direkt beim Finanzamt anmelden, müssen Sie Ihren Hund zusätzlich auch beim Hunderegister anmelden (mehr unter „Weiterführende Informationen“).
Wenn Sie Ihren Hund angemeldet haben, erhalten Sie nach ca. 4 Wochen unaufgefordert einen Bescheid von Ihrem Finanzamt. Die Verpflichtung, dass Ihr Hund eine Hundesteuermarke tragen muss, ist ab dem 01.01.2024 weggefallen. Es werden daher keine Hundesteuermarken mehr durch die Finanzämter ausgegeben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Halterin oder Halter
Sie halten den Hund, das heißt: Der Hund lebt in Ihrem Haushalt. -
Hundehaltung in Berlin
- Sie halten den Hund in Ihrem Berliner Haushalt.
- Sie müssen den Hund auch dann steuerlich anmelden, wenn Sie den Hund gewerblich halten, zum Beispiel zur Zucht oder als Wachhund.
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Frist: Steuerliche Anmeldung innerhalb eines Monats
- nach dem Kauf des Hundes oder
- nach Ihrem Umzug nach Berlin.
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Frist: Steuerliche Anmeldung innerhalb der ersten vier Lebensmonate
- wenn Ihr Hund jünger ist als drei Monate.
Erforderliche Unterlagen
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Steuerliche Anmeldung eines Hundes
Online oder schriftlich (mit Formular) möglich.
Für die Online-Anmeldung:
- Sie können Ihre ordnungsrechtliche Anmeldung, die zugleich als steuerliche Anmeldung gilt, mithilfe der Onlineplattform Hunderegister Berlin erledigen (unter "Weiterführende Informationen"). Eine zusätzliche Anmeldung beim Finanzamt ist dann nicht mehr erforderlich.
- Sie können Ihre steuerliche Anmeldung mithilfe der Steuer-Onlineplattform „Mein ELSTER“ übermitteln. Hierfür ist eine einmalige Registrierung in „Mein ELSTER“ notwendig. Alternativ können Sie sich ohne Registrierung mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises anmelden.
- Sie können Ihre ordnungsrechtliche Anmeldung, die zugleich als steuerliche Anmeldung gilt, schriftlich oder telefonisch beim Hunderegister Berlin erledigen. Eine zusätzliche Anmeldung beim Finanzamt ist dann nicht mehr erforderlich.
- Sie können das steuerliche Formular „Anmeldung eines Hundes“ per Post an Ihr Finanzamt schicken. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben. Falls Sie zum ersten Mal einen Hund steuerlich anmelden, müssen Sie in dem Formular keine Steuernummer eintragen. In diesem Fall teilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer für die Hundehaltung zu.
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Für den Einzug der Hundesteuer: SEPA-Lastschriftmandat (optional)
- Beim SEPA-Verfahren zieht das Finanzamt die Steuer automatisch von Ihrem Konto ein. Sie müssen sich um die Bezahlung nicht mehr kümmern.
- Wahlweise können Sie die Steuer auch selbst ans Finanzamt überweisen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
bis Sie einen Steuerbescheid erhalten: etwa 4 Wochen
Weiterführende Informationen
- Fragen und Antworten zur Hundesteuer in Berlin (Senatsverwaltung für Finanzen)
- Informationen zum Berliner Hundegesetz (Senatsverwaltung für Verbraucherschutz)
- Hunderegister - Anmeldung/Abmeldung eines Hundes (Dienstleistung)
- Hundehaltung - Gefährlichen Hund anmelden (Dienstleistung)
- Hundehaltung - Hund steuerlich abmelden (Dienstleistung)
- Hundehaltung - Befreiung von der Hundesteuer beantragen (Dienstleistung)
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
- im Normalfall: Finanzamt Ihres Wohnortes
- falls der Hund nicht von Ihnen persönlich gehalten wird, sondern zum Beispiel von einem Verein oder Unternehmen: Finanzamt, in dessen Bereich der Hund gehalten wird (sogenanntes „Betriebsstätten-Finanzamt“)