Reisepass beantragen

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Reise-Veranstalter oder beim Reise-Ratgeber des Auswärtigen Amtes (unter "Weiterführende Informationen").

Gültigkeit des Reisepasses:
  • 6 Jahre: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 10 Jahre: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Express-Reisepass
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig (circa 4 Werktage). Dafür müssen Sie mehr bezahlen.

Vorläufiger Reisepass
Wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden. Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild.
Verfahrensablauf
  1. Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses. Das können Sie ausschließlich vor Ort mit Termin im Bürgeramt machen.
  2. Das Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt oder vorab in einem zertifizierten Fotostudio aufgenommen werden.
  3. Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei hergestellt.
  4. Holen Sie Ihren fertigen Reisepass bei Ihrem Bürgeramt ab.
  5. Bei Antragsstellung kann ein Direktversand gewählt werden (Pilotphase). Wenn Sie den Direktversand für den Reisepass gewählt haben, dann erhalten Sie eine E-Mail von der Deutschen Post mit dem voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird nur Ihnen persönlich an Ihrem Hauptwohnsitz übergeben. Es erfolgt ein Zustellversuch. Sie müssen sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis) ausweisen. Ihr bisheriges Dokument (Reisepass) wird bei Antragsstellung entwertet.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    Die antragsstellende Person (auch Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Bei Minderjährigen vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Der Antrag ist von der gesetzlichen Vertretung/ von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
    In der Regel sind die gesetzlichen Vertreter die Eltern.
  • Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
    • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
    • Ein Zweit-Wohnsitz (Nebenwohnsitz) in Berlin reicht aus, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall kostet das Dokument jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss (mehr unter „Gebühren“).
  • Reisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
    Wenn Sie
    • sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
    • oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
    • oder sich aus touristischen Gründen in Berlin aufhalten, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Express-Reisepass in Berlin zu beantragen. Die Dokumente können ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.
  • Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur möglich, wenn die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Express-Herstellung eines Reisepasses bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025)
    • Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder gegen eine Gebühr von 6 Euro direkt in den Behörden (Bürgerämtern) digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
    • Gehören Sie als antragstellende Person einer Religionsgemeinschaft an, die nach ihren Regeln gehalten ist, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu erscheinen, müssen Sie dies bei der erstmaligen Beantragung glaubhaft machen.
  • Ihr altes Dokument (falls vorhanden)
    Falls Sie noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen oder entwertet ist.
  • Ihr gültiges Dokument (falls vorhanden)
    zum Beispiel
    • Ihr Personalausweis
    • Ihr alter Reisepass
  • ggf. Personenstandsurkunde
    Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
    • falls Sie noch nie ein Dokument wie beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
    • falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten abweichen, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
  • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
    • Wenn Sie einen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
    • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
    • Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.
    • Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
  • Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
    • Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität oder eine Identitätsbescheinigung vom Landesamt für Einwanderung (LEA).
    • Einbürgerungsurkunde

Gebühren

  • 37,50 Euro: für den Reisepass, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 70,00 Euro: für den Reisepass, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
  • Falls Berlin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr.
  • 32,00 Euro zusätzlich: für einen Express-Reisepass
  • 22,00 Euro zusätzlich: für einen Reisepass mit 48 Seiten
  • 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung des Passfotos vor Ort
  • 15,00 Euro zusätzlich: für den Dirketversand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • bis zu 8 Wochen. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Express-Reisepass
  • höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt stellen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, unabhängig von Ihrem Wohnsitz.

Für Sie zuständig

Bitte wählen Sie für eine Terminvereinbarung einen Standort aus

Bitte wählen Sie zuerst einen Standort aus. Zu den verfügbaren Standorten

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen