Reisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie
  • sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose)
  • oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
besteht die Möglichkeit einen Reisepass in Berlin zu beantragen.

Bevor Ihr Antrag entgegengenommen werden kann, benötigen wir:

für Wohnungslose
  • die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz
  • ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde" (Anforderung durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - LABO)

für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Berlin
eine Ermächtigung von Ihrer zuständigen Passbehörde (Hauptwohnsitz oder Deutsche Auslandsvertretung). Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, kann das eine zusätzliche Vorsprache erfordern (zum Beispiel durch Zeitverschiebung). Beachten Sie hierzu bitte das "Infoblatt für Auslandsdeutsche" (unter "Weiterführende Informationen").

In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Reise über die Einreisebestimmungen des Reiselandes zu informieren.

Expressverfahren und vorläufiger Reisepass
  • In besonders eiligen Fällen, besteht die Möglichkeit per Expressverfahren einen regulären Reisepass innerhalb von maximal 4 Werktagen zu erhalten.
  • Benötigen Sie schneller ein Reisedokument, besteht die Möglichkeit – unter Vorlage von Nachweisen (zum Beispiel Reiseunterlagen) einen vorläufigen Reisepass zu erhalten. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung, ob ein vorläufiger Reisepass in Ihrem Reiseland akzeptiert wird.
Für Vielreisende besteht die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen.

Gültigkeit
  • sechs Jahre: für bis 24-Jährige
  • zehn Jahre: für über 24-Jährige
  • 1 Jahr (maximal): vorläufiger Reisepass
Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbe-amten zugänglich und sind Pflichtbestandteil des Antrages.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
  • Reisepass für Minderjährige
    • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
    • der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. (das sind in der Regel beide El-ternteile)

Erforderliche Unterlagen

  • 1 biometriefähiges Foto neuester Zeit
    Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
    Gehört die Antragstellerin / der Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, bei der eine Kopfbedeckung vorgeschrieben ist, ist zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis vorzulegen.
  • Falls vorhanden Ihr Reisepass ansonsten der Personalausweis
    (auch wenn dieser bereits abgelaufen ist)
  • Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland
    Nicht in allen Ländern besteht eine Meldepflicht. Es kann daher erforderlich sein, den Wohnsitz im Ausland nachzuweisen. Hierfür bestehen abhängig vom Wohnort unterschiedliche Möglichkeiten. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, informieren Sie sich vorher auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Infoblatt für Auslandsdeutsche
    Weiterführende Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
  • standesamtliche Urkunde
    Die Vorlage der Geburtsurkunde oder der Eheurkunde ist nur dann erforderlich, wenn Abweichungen von bisherigen Eintragungen vorliegen (zum Beispiel Namensänderung durch Eheschließung).

Gebühren

Für Wohnungslose

  • 37,50 Euro: für bis 24-Jährige (regulärer Reisepass)
  • 70,00 Euro: für über 24-Jährige (regulärer Reisepass)
  • 26,00 Euro: vorläufiger Reisepass

Für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Berlin
  • 75,00 Euro (37,50 Euro Ausweis + 37,50 Euro Unzuständigkeitsgebühr): für bis 24-Jährige
  • 140,00 Euro (70,00 Euro Ausweis + 70,00 Euro Unzuständigkeitsgebühr): für über 24-Jährige
  • 52,00 Euro: (26,00 Euro Ausweis + 26,00 Euro Unzuständigkeitsgebühr): vorläufiger Reisepass

Zuschläge
  • 22,00 Euro: Zuschlag für 48-Seiten-Pass
  • 32,00 Euro: Zuschlag für Expressantrag

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Pässe liegen in drei Wochen zur Abholung bereit.

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Reisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen - Touristen - kann ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.

Für Sie zuständig

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