Reisepass beantragen am Standort Bürgeramt Wedding - Personaldokumente nach Einbürgerung (LEA)
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Wedding - Personaldokumente nach Einbürgerung (LEA)
- Osloer Straße 36 , 13359 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-47656
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.
Das Finanzamt hat Mittwoch und Freitag erst ab 8.00 Uhr geöffnet und schließt Freitag bereits um 13.30 Uhr.
Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07:00-14:30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:00-14:30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Bitte beachten Sie:
Termine können nur über die Service-Nr. 115 gebucht werden und sind ausschließlich Neueingebürgerten, die nach dem 01.05.2024 ihre Einbürgerungsurkunde erhalten haben, vorbehalten!
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz; eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Neben der Bezahlung der Gebühren mit Girocard ist auch die Bezahlung mit Mastercard und VISACard möglich!
Termine können nur über die Service-Nr. 115 gebucht werden und sind ausschließlich Neueingebürgerten, die nach dem 01.05.2024 ihre Einbürgerungsurkunde erhalten haben, vorbehalten!
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz; eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Neben der Bezahlung der Gebühren mit Girocard ist auch die Bezahlung mit Mastercard und VISACard möglich!
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
U Osloer Str.
- U9
- U8
-
U Osloer Str.
-
Bus
-
U Osloer Str.
- N8
- 150
- 255
- N9
- N52
- M13
- 125
- 128
-
U Osloer Str.
-
Tram
-
U Osloer Str.
- 50
- M13
-
U Osloer Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Reisepass beantragen
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Gültigkeit:
Express-Reisepass
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig (circa 4 Werktage). Dafür müssen Sie mehr bezahlen.
vorläufiger Reisepass
Wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
Gültigkeit:
- 6 Jahre: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
- 10 Jahre: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Express-Reisepass
Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig (circa 4 Werktage). Dafür müssen Sie mehr bezahlen.
vorläufiger Reisepass
Wenn selbst die Express-Herstellung nicht mehr rechtzeitig möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen (unter "Weiterführende Informationen").
- Der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden. Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. Das können nur Sie persönlich machen. -
Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus. In diesem Fall kostet der Reisepass jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss.
- Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können Sie den Reisepass dennoch bekommen (unter "Weiterführende Informationen").
Erforderliche Unterlagen
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1 Aktuelles, biometrisches Passfoto
- Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
- Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
-
Ihr alter Reisepass (falls vorhanden und noch nicht entwertet)
Falls Sie noch einen alten Reisepass haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist. Falls Ihr alter Reisepass schon entwertet wurde, brauchen Sie ihn nicht mitzubringen. -
gültiges Ausweis-Dokument (falls vorhanden)
zum Beispiel
- Ihr Personalausweis, falls Sie einen haben, oder
- Ihr alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
-
Staatsangehörigkeitsabfrage
- Abfrage, ob bei der antragstellenden Person die deutsche Staatsangehörigkeit besteht bzw. fortbesteht.
- Das Formular erhalten Sie vor Ort bei der Antragstellung im Bürgeramt.
-
ggf. Personenstandsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
- falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- falls Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein (mehr unter Weiterführende Informationen).
-
ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
(unter "Formulare")
- Wenn Sie einen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
- Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
- Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.
Gebühren
- 37,50 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
- 70,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
- Falls Berlin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr.
- 32,00 Euro zusätzlich: für einen Express-Reisepass
- 22,00 Euro zusätzlich: für einen Reisepass mit 48 Seiten
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- etwa 8 Wochen. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
- höchstens 4 Werktage, wenn Sie den Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt stellen