Zweckentfremdung von Wohnraum melden

Durch das Zweckentfremdungsverbot wird Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen geschützt. Wenn Sie eine Zweckentfremdung von Wohnraum vermuten, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Art der Weitervermietung oder Leerstand von Wohnraum zwangsläufig einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot darstellen muss.

Verfahrensablauf
  1. Reichen Sie im Online-Verfahren Ihre Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum ein.
  2. Das Hinweisformular führt Sie Schritt für Schritt durch den Verlauf. Sie können Ihrem ausgefüllten Hinweisformular auch digitale Fotos anhängen.
  3. Sie erhalten bei Bedarf eine Eingangsbestätigung.
  4. Ihr Hinweis geht beim zuständigen Bezirksamt ein und wird geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Behörden hinweisgebenden Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Verfahren geben können.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum
    Bitte reichen Sie Ihre Meldung online ein.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Einzelfallabhängig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt.

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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