Zweckentfremdung von Wohnraum melden am Standort Wohnungsamt Neukölln
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Wohnungsamt Neukölln
- Blaschkoallee 32 , 12359 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-3628
- Fax: (030) 90239-3749
- E-Mail: wohnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de
Öffnungszeiten
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Terminvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall seitens des Wohnungsamtes.
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Dienstag
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Terminvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall seitens des Wohnungsamtes.
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Mittwoch
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Terminvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall seitens des Wohnungsamtes.
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Donnerstag
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Terminvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall seitens des Wohnungsamtes.
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Freitag
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Terminvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall seitens des Wohnungsamtes.
Hinweise zu Öffnungszeiten
Wenn für Rückfragen erforderlich, erfolgt die Terminabsprache durch die Mitarbeitenden des Wohnungsamtes.
Eine Erstberatung erfolgt an allen Standorten des Bürgeramtes während der bekannten Öffnungszeiten.
Anträge zu Dienstleistungen des Wohnungsamtes richten Sie bitte postalisch an das Wohnungsamt Neukölln oder reichen Sie diese persönlich beim Bürgeramt Neukölln ein.
Eine Erstberatung erfolgt an allen Standorten des Bürgeramtes während der bekannten Öffnungszeiten.
Anträge zu Dienstleistungen des Wohnungsamtes richten Sie bitte postalisch an das Wohnungsamt Neukölln oder reichen Sie diese persönlich beim Bürgeramt Neukölln ein.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
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U-Bahn
- U 7 Blaschkoallee
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Zweckentfremdung von Wohnraum melden
Durch das Zweckentfremdungsverbot wird Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen geschützt. Wenn Sie eine Zweckentfremdung von Wohnraum vermuten, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Art der Weitervermietung oder Leerstand von Wohnraum zwangsläufig einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot darstellen muss.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Reichen Sie im Online-Verfahren Ihre Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum ein.
- Das Hinweisformular führt Sie Schritt für Schritt durch den Verlauf. Sie können Ihrem ausgefüllten Hinweisformular auch digitale Fotos anhängen.
- Sie erhalten bei Bedarf eine Eingangsbestätigung.
- Ihr Hinweis geht beim zuständigen Bezirksamt ein und wird geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Behörden hinweisgebenden Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Verfahren geben können.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum
Bitte reichen Sie Ihre Meldung online ein.
Gebühren
keine
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Einzelfallabhängig