Zweckentfremdung von Wohnraum melden am Standort Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Online-Dienst funktioniert wieder

Nach einer Störung steht der Online-Antrag wieder zur Verfügung.

[Stand: 25.08.2026 14:00]

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Längere Bearbeitungszeit aufgrund technischer Störung

Aufgrund eines behördenübergreifenden Systemausfalls standen dem Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf einzelne Fachverfahren nicht zur Verfügung. Diese technische Störung wurde inzwischen behoben. Jedoch ist wegen der entstandenen Verzögerungen weiterhin in den Bereichen Wohngeld, Bildung und Teilhabe (BuT) sowie bei der Bearbeitung von Anträgen auf einen Wohnberechtigungsschein mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Nachfragen zum Eingang von Unterlagen und Bearbeitungsstand können derzeit nicht beantwortet werden.

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Kontakt

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie: Der Fachbereich Wohnen arbeitet ausschließlich als Backoffice. Es werden keine Sprechstunden angeboten. Es sind auch keine persönlichen Vorsprachen oder Abgaben von Unterlagen möglich.

Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt erfolgt ausschließlich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.

Für die einzelnen Bereiche des Wohnungsamtes gilt:

Wohngeld / BuT
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wohngeld@ba-mh.berlin.de ein.

Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen (WBS)
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wwb@ba-mh.berlin.de ein.

Zweckentfremdung
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an zweckentfremdung@ba-mh.berlin.de ein.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Zweckentfremdung von Wohnraum melden

Durch das Zweckentfremdungsverbot wird Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen geschützt. Wenn Sie eine Zweckentfremdung von Wohnraum vermuten, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Art der Weitervermietung oder Leerstand von Wohnraum zwangsläufig einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot darstellen muss.

Verfahrensablauf
  1. Reichen Sie im Online-Verfahren Ihre Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum ein.
  2. Das Hinweisformular führt Sie Schritt für Schritt durch den Verlauf. Sie können Ihrem ausgefüllten Hinweisformular auch digitale Fotos anhängen.
  3. Sie erhalten bei Bedarf eine Eingangsbestätigung.
  4. Ihr Hinweis geht beim zuständigen Bezirksamt ein und wird geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Behörden hinweisgebenden Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Verfahren geben können.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum
    Bitte reichen Sie Ihre Meldung online ein.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Einzelfallabhängig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt.