Zweckentfremdung von Wohnraum melden am Standort Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf
- Brodauer Straße 16-22 , 12621 Berlin
-
PostanschriftWohnungsamt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 90293-6224
- Fax: (030) 90293-6205
- E-Mail: wohngeld@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Kaulsdorf
- S5
-
S+U Wuhletal
- S5
-
S Kaulsdorf
-
U-Bahn
-
S+U Wuhletal
- U5
-
S+U Wuhletal
-
Bus
-
Berlin, Planitzstr.
- 195
- 269
- N64
-
Berlin, Heinrich-Grüber-Platz
- 195
-
Berlin, Planitzstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie: Der Fachbereich Wohnen arbeitet ausschließlich als Backoffice. Es werden keine Sprechstunden angeboten. Es sind auch keine persönlichen Vorsprachen oder Abgaben von Unterlagen möglich.Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt erfolgt ausschließlich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.
Für die einzelnen Bereiche des Wohnungsamtes gilt:
Wohngeld / BuT
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wohngeld@ba-mh.berlin.de ein.
Wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen (WBS)
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an wwb@ba-mh.berlin.de ein.
Zweckentfremdung
Anträge sowie Unterlagen reichen Sie bitte per Post, durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an zweckentfremdung@ba-mh.berlin.de ein.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Zweckentfremdung von Wohnraum melden
Durch das Zweckentfremdungsverbot wird Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen geschützt. Wenn Sie eine Zweckentfremdung von Wohnraum vermuten, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Art der Weitervermietung oder Leerstand von Wohnraum zwangsläufig einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot darstellen muss.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Reichen Sie im Online-Verfahren Ihre Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum ein.
- Das Hinweisformular führt Sie Schritt für Schritt durch den Verlauf. Sie können Ihrem ausgefüllten Hinweisformular auch digitale Fotos anhängen.
- Sie erhalten bei Bedarf eine Eingangsbestätigung.
- Ihr Hinweis geht beim zuständigen Bezirksamt ein und wird geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Behörden hinweisgebenden Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Verfahren geben können.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum
Bitte reichen Sie Ihre Meldung online ein.
Gebühren
keine
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Einzelfallabhängig