Zweckentfremdung von Wohnraum melden am Standort Wohnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Wohnungsamtes

Aufgrund eines sehr hohen Antragseingangs von Anträgen auf Wohngeld und für Leistungen der Bildung und Teilhabe ergeben sich leider höhere Bearbeitungszeiten.

Um eine Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, werden verschiedene organisatorische Veränderungen durchgeführt. Dazu gehört, dass die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeitenden reduziert werden muss.
Für die Zeit vom 01.04.2025 bis 30.06.2025 stehen Ihnen die Kolleg:innen des Wohnungsamtes daher ausschließlich dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Gleichzeitig möchten wir bitten, alle Anträge und Unterlagen ausschließlich per Post einzureichen und von Rückfragen abzusehen. Sofern notwendig, wird das Wohnungsamt Sie unaufgefordert kontaktieren.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
  • Donnerstag

      11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Anträge sind per Post ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Wohnungsamt
10360 Berlin
Bitte geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen des zuständigen Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.

Die Antragsannahme für alle o.g. Dienstleistungen kann auch in den Lichtenberger Bürgerämtern erfolgen.

Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt und ggf. erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung (z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen) erfolgen ausschließlich schriftlich oder telefonisch.
Eine Bedienung persönlich vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeitenden.

Das Wohnungsamt ist per E-Mail erreichbar

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Zweckentfremdung von Wohnraum melden

Durch das Zweckentfremdungsverbot wird Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen geschützt. Wenn Sie eine Zweckentfremdung von Wohnraum vermuten, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Art der Weitervermietung oder Leerstand von Wohnraum zwangsläufig einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot darstellen muss.

Verfahrensablauf
  1. Reichen Sie im Online-Verfahren Ihre Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum ein.
  2. Das Hinweisformular führt Sie Schritt für Schritt durch den Verlauf. Sie können Ihrem ausgefüllten Hinweisformular auch digitale Fotos anhängen.
  3. Sie erhalten bei Bedarf eine Eingangsbestätigung.
  4. Ihr Hinweis geht beim zuständigen Bezirksamt ein und wird geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Behörden hinweisgebenden Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Verfahren geben können.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum
    Bitte reichen Sie Ihre Meldung online ein.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Einzelfallabhängig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Bezirksamt, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt.