Zweckentfremdung von Wohnraum melden am Standort Wohnungsamt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Wohnungsamt
- Wartenberger Str. 24 , 13053 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Lichtenberg, Wohnungsamt, 10360 Berlin
- Tel.: (030)
- Fax: (030) 90296-4609
- E-Mail: post.wohnungsamt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
-
Donnerstag
-
11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Gehrenseestr.
- 294
- 256
- N56
-
Rhinstr./Hauptstr.
- 256
- 294
- N56
-
Bennostr.
- 294
- N56
-
Gehrenseestr.
-
Tram
-
Gehrenseestr.
- M17
- M5
- 27
-
Anna-Ebermann-Str.
- M17
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
Gehrenseestr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Anträge sind per Post ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Wohnungsamt
10360 Berlin
Bitte geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen des zuständigen Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.
Die Antragsannahme für alle o.g. Dienstleistungen kann auch in den Lichtenberger Bürgerämtern erfolgen.
Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt und ggf. erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung (z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen) erfolgen ausschließlich schriftlich oder telefonisch.
Eine Bedienung persönlich vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeitenden.
Das Wohnungsamt ist per E-Mail erreichbar
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Zweckentfremdung von Wohnraum melden
Durch das Zweckentfremdungsverbot wird Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen geschützt. Wenn Sie eine Zweckentfremdung von Wohnraum vermuten, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Art der Weitervermietung oder Leerstand von Wohnraum zwangsläufig einen Verstoß gegen das Zweckentfremdungsverbot darstellen muss.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Reichen Sie im Online-Verfahren Ihre Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum ein.
- Das Hinweisformular führt Sie Schritt für Schritt durch den Verlauf. Sie können Ihrem ausgefüllten Hinweisformular auch digitale Fotos anhängen.
- Sie erhalten bei Bedarf eine Eingangsbestätigung.
- Ihr Hinweis geht beim zuständigen Bezirksamt ein und wird geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Behörden hinweisgebenden Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Verfahren geben können.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Hinweis-/Verdachtsmeldung zu einer Zweckentfremdung von Wohnraum
Bitte reichen Sie Ihre Meldung online ein.
Gebühren
keine
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Einzelfallabhängig